Verkehrsversuch Rechts der Alb
Im Rahmen eines Verkehrsversuchs wird die derzeit für den Kfz-Verkehr freigegebene Fahrradstraße Rechts der Alb, zwischen Nürnberger Straße und Maria-Matheis-Straße, vom 18. Juli bis 30. November 2022 als „echte“ Fahrradstraße ausgewiesen.
Durchfahrtsberechtigt sind dann nur noch der Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge („E-Scooter“). Damit soll erprobt werden, ob die Ausweisung einer „echten“ Fahrradstraße im Wechselspiel mit den verkehrlichen Belangen im Stadtteil funktioniert und nach dem Umbau des Stadtklosters (Baubeginn voraussichtlich 2023) dauerhaft umgesetzt werden kann. Die versuchsweise Ausweisung einer „echten“ Fahrradstraße bietet sich an, da Grundstücke in dem genannten Abschnitt nicht erschlossen werden.
Die dargestellte Maßnahme entspricht auch den Zielen des vom Gemeinderat beschlossenen „Programm für Aktive Mobilität“, welches sich im Rahmen der systematischen und umfassenden Förderung des Radverkehrs für die Einrichtung von (echten) Fahrradstraßen und Fahrradzonen ausspricht.
Vor und während des Verkehrsversuchs werden Verkehrszählungen und Beobachtungen durchgeführt, um die verkehrlichen Auswirkungen auf die verschiedenen Verkehrsarten und auf das Wohnquartier als Ganzes aufzuzeigen und eine abschließende Bewertung zu ermöglichen.