Verkehrsversuch Rechts der Alb
Prüfung der Umsetzbarkeit einer "echten" Fahrradstraße in der Straße Rechts der Alb
Thema | Verkehr und Mobilität |
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Zeitraum | Juli 2022 bis November 2022 |
Zielgruppe | Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger |
Stadtteil | Weiherfeld-Dammerstock |
Verkehrsversuch Rechts der Alb
Durchfahrtsberechtigt sind dann nur noch der Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge („E-Scooter“). Damit soll erprobt werden, ob die Ausweisung einer „echten“ Fahrradstraße im Wechselspiel mit den verkehrlichen Belangen im Stadtteil funktioniert und nach dem Umbau des Stadtklosters (Baubeginn voraussichtlich 2023) dauerhaft umgesetzt werden kann. Die versuchsweise Ausweisung einer „echten“ Fahrradstraße bietet sich an, da Grundstücke in dem genannten Abschnitt nicht erschlossen werden.
Die dargestellte Maßnahme entspricht auch den Zielen des vom Gemeinderat beschlossenen „Programm für Aktive Mobilität“, welches sich im Rahmen der systematischen und umfassenden Förderung des Radverkehrs für die Einrichtung von (echten) Fahrradstraßen und Fahrradzonen ausspricht.
Vor und während des Verkehrsversuchs werden Verkehrszählungen und Beobachtungen durchgeführt, um die verkehrlichen Auswirkungen auf die verschiedenen Verkehrsarten und auf das Wohnquartier als Ganzes aufzuzeigen und eine abschließende Bewertung zu ermöglichen.
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Forumsdiskussion zum Verkehrsversuch Rechts der Alb
Forumsdiskussion zum Verkehrsversuch Rechts der Alb
Wenn ich die Beiträge von Radfahrern lese wird mir ganz übel.
Wo währe Deutschland ohne PKWs? Es gäbe hunderttausende Arbeitslose, kaum noch Steuereinnahmen (Gewerbesteuer, KFZ-Steuer, Kraftstoffsteuer, Mehrwersteuern aus Werkstätten und Herstellern usw.).
Fazit: Der Staat hätte noch nicht einmal Geld für einen Feldweg geschweige denn für Fahrradstraßen!!!
Wir können natürlich wieder auf den Bäumen hausen wie vor tausenden Jahren, dann brauchen wir auch keine Fahrradstraßen mehr. Wenn jeder Radfahrer sich an die Verkehrsregeln halten würde, währen solch irrsinnige schikanen für Autofahrer nicht nötig. Mit der nötigen Rücksichtsnahme beider Verkahrsteilnehmer ginge es auch.
ROLSCHU
In der Tat wäre es schön, wenn
1) Verkehrsregeln bekannt wären
und
2) Verkehrsregeln eingehalten werden würden.
„Schwarze Schafe“ gibt es überall, nicht nur unter Radfahrenden:
Beispiele:
- Überholabstand (gem. StVO §5 (4) mindestens 1,5 m) wird von Autofahrenden häufig nicht eingehalten. Wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann, dürfen Radfahrende nicht überholt werden.
- Befahren von echten Fahrradstraßen mit Kfz (auch beim Verkehrsversuch zu beobachten: Obwohl zumeist der Gehweg genutzt wird, um die Fahrradstraße illegal mit Kfz zu befahren, sind inzwischen am südlichen Ende an der Sperrstelle sogar Kfz-Fahrspuren in der Grünfläche gut erkennbar).
- Illegales Parken am linken Fahrbahnrand entgegen der Fahrtrichtung: Beim Losfahren kommt es immer wieder zu Beinahe-Unfällen, weil zwei Fahrtrichtungen gleichzeitig beachtet werden müssen und/oder der entgegenkommenden Fahrradverkehr häufig nicht rechtzeitig erkannt wird, weil der Kfz-Führende im Fahrzeug „auf der falschen Seite“ sitzt bzw. die Sicht z. B. durch eine höheres geparktes Kfz behindert wird.
Regeln auf Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) und Schutzstreifen (gestrichelte Linie): Anhalten ist dort verboten (auch nur kurz).
26.11.22, 09:41 , 0 Kommentare , 2 Zustimmungen