informelle Beteiligung beendet

Satzung für Werbeanlagen in der Innenstadt

Für eine schönere Karlsruher Innenstadt

Werbung in der Kaiserstraße
ThemaStadtplanung und Bauen
Zeitraum26.04.2018 bis 31.07.2018
ZielgruppeKarlsruher Einwohnerinnen und Einwohner, Einzelhändlerinnen und -händler, Besucherinnen und Besucher
StadtteilInnenstadt-Ost, Innenstadt-West

Werbeanlagensatzung für die Karlsruher Innenstadt

Werbung in der Karlsruher Innenstadt

Anlass und Ziel

Bereits seit einigen Jahren ist eine deutliche Zunahme von Werbeanlagen an Fassaden in der Karlsruher Innenstadt zu beobachten. Immer größere Werbeelemente und Anlagen mit bewegtem Licht und wechselnden Motiven fallen negativ auf. Sie führen zu Lichtverschmutzung und befördern einen Trading-Down-Effekt, der besonders in der östlichen Kaiserstraße erlebbar ist.

Im Zuge der Neuordnung des öffentlichen Nahverkehrs mit unterirdischer Führung der Straßenbahn in der Innenstadt bietet sich künftig die Chance, das Erscheinungsbild der Karlsruher Innenstadt ganzheitlich aufzuwerten. Ein ästhetisch gestaltetes Stadtbild kommt Bewohnern, Besuchern und damit auch der Wirtschaft zugute. Deshalb sind Einzelhändler und Verwaltung bemüht, dem Wildwuchs an Werbeanlagen entgegensteuern.

Die geplante Werbeanlagensatzung für die Karlsruher Innenstadt soll dazu beitragen, Gebäude, Plätze und Stadträume wieder aufzuwerten und für Werbeanlagen einheitliche Maßstäbe zu finden. Der ursprüngliche Zweck einer Werbeanlage als Informationsträger und Orientierungshilfe soll dabei bestehen bleiben.

Die geplante Satzung soll Werbenden Sicherheit und Klarheit über ihre Gestaltungmöglichkeiten geben und die Gleichbehandlung Aller garantieren. Für die Verwaltung stellt sie eine verbindliche Leitlinie für die Erteilung von zukünftigen Genehmigungen dar.

 

Wie Sie sich einbringen können

Einerseits erhofft sich die Stadtverwaltung Aufmerksamkeit für die Gestaltung und Wirkung von Werbeanlagen, andererseits will sie von Ihnen erfahren, wie Sie als Nutzer, Bewohner oder Einzelhändler der Karlsruher Innenstadt die aktuelle Gestaltung von Werbeanlagen wahrnehmen.

In einer Umfrage sowie einer interaktiven Karte können Sie unter dem Reiter "Teilnehmen" das aktuelle Erscheinungsbild von Werbeanlagen in der Karlsruher Innenstadt beurteilen: Welche Bereiche der Innenstadt erachten Sie in Bezug auf Werbeanlagen als positiv oder verbesserungswürdig? Halten Sie eine verbindliche Regelung für sinnvoll und wenn ja, welche Aspekte sollte diese regeln?

 

Wie es weitergeht

Das hier eingefangene Stimmungsbild und Ihre Anregungen und Argumente fließen in die Erarbeitung des ersten Satzungsentwurfes mit ein. Eine Auswertung der Umfrageergebnisse wird demnächst unter dem Reiter „Ergebnisse" für Sie dokumentiert und später, zusammen mit dem Satzungsentwurf, dem Planungsausschuss präsentiert (anvisiert ist Frühjahr 2019).

Mit der Präsentation vor dem Planungsausschuss wird das formelle Satzungsverfahren eingeleitet. Für dieses ist eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auch gesetzlich vorgeschrieben und folgt den üblichen Verfahrensschritten für Gestaltungssatzungen, wie sie unter dem Reiter "Teilnehmen" gelistet sind. Sobald konkrete Termine für eine weitere Beteiligung feststehen, werden Sie dort informiert.

Geplanter Geltungsbereich für die Werbeanlagensatzung

Geplanter Geltungsbereich Werbeanlagensatzung
Der geplante Geltungsbereich (schwarz) umfasst die Karlsruher Innenstadt und die Fassaden entlang der angrenzenden Straßen. Blau dargestellt sind bestehende Bebauungspläne, die bereits detaillierte Festsetzungen zu Werbeanlagen enthalten.

Beispiel Baden-Baden

Werbeanlagen in Baden-Baden

Wie viele andere Gemeinden hat auch die Stadt Baden-Baden eine Werbeanlagensatzung verabschiedet. Diese enthält detaillierte und fein abgestufte Regelungen über Anbringungsort, Art, Größe, Material und Farben von Werbeanlagen.

Hier sehen Sie einige Beispiele, wie sich die Satzung auf das Stadtbild auswirkt und gleichzeitig dafür sorgt, dass die einzelnen Werbeanlagen deutlich zur Wirkung kommen. 

Phase 3beendet

Öffent­li­che Auslegung der Werbeanlagensatzung mit Ge­le­gen­heit zur Äußerung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Die öf­fent­li­che Auslegung der Satzung wird durch den Gemeinderat beschlossen und mindestens eine Woche vor Beginn im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe bekannt gegeben. Die Satzung liegt dann für einen Monat auf der städtischen Internetseite und in den Räumen des Stadt­pla­nungs­amts in der Lammstraße 7, 1. OG, Zimmer D 117, zur Ein­sicht aus. In dieser Zeit können Stellung­nah­men zur Satzung abgege­ben wer­den. Dies ist schrift­lich oder mündlich zur Nieder­schrift bei der Stadt Karlsruhe - Zentraler Juris­ti­scher Dienst - Rathaus am Markt­platz (Zimmer A 223 oder C 321) möglich.
 

Sobald die Termine für diese Phase feststehen, werden Sie hier informiert.

Phase 2beendet

Betei­li­gung der Behörden und sonstigen Träger öffent­li­cher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)

Von der Planung in ihrem Aufga­ben­be­reich betroffene Träger öffent­li­cher Belange nehmen Stellung. In diesem Schritt werden beispielsweise auch Bürgervereine und Interessensverbände beteiligt.
 

Sobald die Termine für diese Phase feststehen, werden Sie hier informiert.

Phase 1beendet

Bürgerdialog

26.04.2018 bis 31.07.2018

Der Bürgerdialog bietet Ihnen die Möglichkeit, sich in die Entwurfsplanung der Werbeanlagensatzung für die Karlsruher Innenstadt einzubringen:
 
  • Äußern Sie über eine kurze Umfrage, wie Sie das Erscheinungsbild der Werbeanlagen in der Karlsruher Innenstadt einschätzen und welche Art der Reglementierung Sie sich für die Zukunft wünschen.
 
  • Teilen Sie über die interkative Karte Ihre persönlichen Positiv- bzw. Negativbeispiele für Werbeanlagen in der Karlsruher Innenstadt. Sie können Pins setzen, diese mit Text erläutern und Einträge anderer Nutzerinnen und Nutzer bewerten und kommentieren. Das Hochladen von Bildern ist derzeit aus urheberschutzrechtlichten Gründen leider nicht möglich.

Jetzt ansehen

Titeblatt Auswertung
Die Auswertung der Online-Beteiligung zur Werbeanlagensatzung steht hier zum Download bereit. Sie wird, zusammen mit einem Satzungsentwurf, dem Planungsausschuss vorgestellt (anvisiert ist Frühjahr 2019).

Kontakt

Stadt­pla­nungs­amt
Bereich Stadtbild
Lammstraße 7
76133 Karlsruhe

Telefon 0721 133-6191
E-Mail: bereich.sb@stpla.karlsru​he.de ​