formelle Beteiligung
beendet
Bebauungsplan "Technologiepark - Vogelsand - 3. Änderung" in Karlsruhe-Rintheim
Änderung des Bebauungsplans
Thema | Planung und Bauen |
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Zeitraum | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am 4. Juli 2018 |
Zielgruppe | alle Einwohnerinnen und Einwohner |
Stadtteil | stadtweit |
Worum geht es?
Der bestehende Bebauungsplan für den Technologiepark von 1993 wird grundsätzlich überarbeitet. In Karlsruhe besteht ein Mangel an hochwertigen Gewerbeflächen und Neuausweisungen im Außenbereich sollen auf ein Minimum beschränkt werden. Der bisherige Bebauungsplan enthält vergleichsweise strenge Vorgaben zu zulässigen Dichten, Höhen, Baulinien und Nutzungen. Ziel der Änderung ist, die vorhandenen gewerblichen Flächen flexibler nutzen und bebauen zu können. Auch die verkehrliche Erschließung und ein Konzept für eine attraktive Freiraumgestaltung werden wichtige Punkte der Änderung des Bebauungsplans sein. Damit sollen für die Zielgruppe technologieorientiertes Gewerbe attraktive Möglichkeiten zum Verbleib oder Ansiedlung in Karlsruhe unterbreitet werden.
beendet
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
am 4. Juli 2018 ab 18:00 Uhr im Gemeindesaal St. Martin, 1. Obergeschoss, Mannheimer Straße 1a, 76131 Karlsruhe
Im Rahmen des Verfahrens führt das Stadtplanungsamt Karlsruhe eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch.
Hierbei soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Bebauungsplan zu erörtern sowie sich zur Planung zu äußern.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplanentwurf wird zu einem späteren Zeitpunkt für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können nochmals Stellungnahmen abgegeben werden.
Jetzt ansehenHierbei soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Bebauungsplan zu erörtern sowie sich zur Planung zu äußern.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplanentwurf wird zu einem späteren Zeitpunkt für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können nochmals Stellungnahmen abgegeben werden.