Nachhaltige Entwicklung des Sanierungsgebiets Innenstadt Ost
Thema | Stadtplanung und Bauen |
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Zeitraum | bis 31.12.30 |
Zielgruppe | alle Einwohnerinnen und Einwohner der Innenstadt-Ost |
In der Innenstadt Ost sind seit einigen Jahren augenscheinliche städtebauliche Missstände feststellbar. Ein Trading-Down-Effekt hat Einzug gehalten. Billigläden, Spielhallen, einfache Imbisslokale, teils Leerstände, ausufernde Werbeanlagen usw. prägen das Erscheinungsbild in den Erdgeschosszonen insbesondere in der östlichen Kaiserstraße. Dieser Trend wird sich nach Umsetzung der Kombilösung nicht von allein umkehren, da zum Einen der Einzelhandel aufgrund der Konkurrenz der großen Einkaufscenter und zunehmend der Internetanbieter weiter rückläufig entwickeln wird.
Zum anderen besteht kein attraktives Wohnungsangebot für unterschiedliche Ansprüche und soziale Marktsegmente, das ebenfalls zur Belebung der Innenstadt beitragen würde. Die öffentlichen Räume wie z.B. der Kronenplatz bieten keine Aufenthaltsqualität und werden in den Nachtstunden als "unsicher" empfunden. Durch die kompakte Baustruktur und hohen Versiegelungsgrad leidet die Innenstadt zunehmend unter wachsenden klimatologischen Belastungen (Starkhitze in den Sommermonaten).
Der Gemeinderat hat sich im Mai 2015 dazu entschlossen sogenannte Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch durchzuführen, um die offensichtlichen städtebaulichen Missstände untermauern zu können mit dem Ziel ein Sanierungsgebiet förmlich festlegen und Städtebaufördermittel beantragen zu können.
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen von Juni 2015 bis Oktober 2017 wurden in einem breit angelegten Bürgerdialog mit Workshops und Spaziergängen die Missstände und Chancen analysiert und Sanierungszielsetzungen und Maßnahmen formuliert, um die Innenstadt Ost als vitales Innenstadtquartier zu aktivieren.
Der Gemeinderat hat auf Basis der Vorbereitenden Untersuchungen am 20.03.2018 das Sanierungsgebiet Innenstadt Ost förmlich festgelegt.
Ziel des Sanierungsverfahrens ist es nun die in den Vorbereitenden Untersuchungen identifizierten städtebaulichen und funktionalen Missstände zu beseitigen. Dazu sollen in einem weiteren Bürgerdialog die Einzelmaßnahmen planerisch vertieft und konkretisiert sowie innerhalb der Sanierungslaufzeit von ca. 12 Jahren umgesetzt werden.
Ziel des Sanierungsverfahrens ist es nun, die in der Vorbereitenden Untersuchung identifizierten städtebaulichen und funktionalen Mängel zu beseitigen. Dazu sind Einzelmaßnahmen planerisch zu vertiefen und anschließend auch umzusetzen. Erste Maßnahmen werden schon durchgeführt: Die sogenannte Elefantenhalle auf dem Kronenplatz wurde abgebrochen. Aktuell erfolgt die Umgestaltung des Marktplatzes.
Stärkung, Revitalisierung und Erhalt der Funktionsfähigkeit/Aktivierung des zentralen Versorgungsbereichs
Erhalt, Aufwertung und Weiterentwicklung des Gebäude- und Wohnungsbestands
Aufwertung des öffentlichen Raumes und Verbesserung des Wohnumfeldes
Ökologische Erneuerung
Unerwünschte Nutzungen
Unerwünschte Nutzungen wie z. B. der Betrieb von das Umfeld störende Gaststätten, Bars oder barähnliche Einrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Bordelle, Spielsalons, Spielhallen, Bowlingbahnen, Diskotheken und Wettbüros sowie Einrichtungen im Niedrigpreissortiment (wie Telefon-/Handyläden sowie Internetcafés) sind künftig auszuschließen und Wohnungsprostitution ist einzudämmen. Diese Nutzungen stehen der angestrebten Inwertsetzung der zentralen Lagen entgegen und wirken sich negativ auf das Umfeld aus. Das bestehende Rotlichtviertel in der Brunnenstraße ist davon ausgenommen.
(Zur Reglementierung der Vergnügungsstätten wird derzeit ein Bebauungsplan Vergnügungsstätten für die Innenstadt erarbeitet.)
Mit der Erhebung von Ausgleichsbeträgen können eventuell entstehende sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen abgeschöpft und für die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme wieder eingestellt werden. Dabei sind jedoch die Bodenwertsteigerungen ausgehend von der U-Strab-Maßnahme und die Bodenwertsteigerung, welche sich über die Sanierungsmaßnahmen ergeben, differenziert zu betrachten.
Mit der sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht gemäß § 145 BauGB für genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge (§ 144 BauGB) kann die Stadt sicherstellen, dass die Entwicklungen im Gebiet den Sanierungszielsetzungen entsprechen. Beispielsweise sind Neubauvorhaben, Änderungen an Gebäuden, wertsteigernde Gebäudeerneuerungen, Gebäudeabbrüche, Nutzungsänderungen, Mietverträge auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr, Grundstücksverkäufe, Grundschuldbestellungen, Bestellung von Baulasten, Grundstücksteilungen genehmigungspflichtig.
Am 10. Juli 2019 fand im jubez am Kronenplatz die öffentliche Auftaktveranstaltung zum Sanierungsverfahren Innenstadt Ost statt. Rund 90 Besucherinnen und Besucher informierten sich über das Sanierungsverfahren, die damit zusammenhängenden Fördermöglichkeiten und rechtliche Steuerungsinstrumente.
Dass die Innenstadt Ost eine zentrale Rolle im gesamtstädtischen Gefüge spielt, machte Herr Oberbürgermeister Dr. Mentrup bereits in der Begrüßung deutlich. Die Zielvorgaben für die Innenstadt sind dabei aufgrund ihrer vielfältigen Nutzungsanforderungen komplex: Neben den Themen innerstädtisches Wohnen, Dienstleistung und Handel sowie Bildung und Kultur sind in der Innenstadt Ost auch die Verknüpfung zum Campus Süd des KIT, die Aktivierung des Kronenplatzes, das historische Dörfle sowie die östliche Kaiserstraße und deren künftige Qualifizierung wesentliche Bausteine.
In den Jahren von 2018 bis 2030 sollen je nach Finanzausstattung der Fördergeber im Rahmen des Sanierungsverfahrens durch Bund und Land bis zu 34 Mio. Euro Fördermittel bereitgestellt werden. Für 2018/2019 konnten bereits die ersten 4,2 Mio. Euro abgerufen werden, die unter anderem in den Abbruch der sogenannten „Elefantenhalle“ auf dem Kronenplatz und derzeit in die Oberflächengestaltung des Marktplatzes fließen. Neben den Förderungen öffentlicher Vorhaben wird auch die Förderung privater Maßnahmen ein zentraler Baustein des Sanierungsverfahrens sein.
Im Zuge des Sanierungsverfahrens sind rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, die insbesondere dazu dienen, die Umsetzung der Sanierung zu unterstützen und Fehlentwicklungen wie auch Spekulationen zu vermeiden. Vertreterinnen und Vertreter des Stadtplanungs- und des Liegenschaftsamtes erläuterten hierzu die verschiedenen Instrumentarien, wie Vorkaufsrechte und Kaufpreisprüfungen.
Im Hinblick auf die Fördermöglichkeiten zu privaten Modernisierungsmaßnahmen wurde intensiv informiert, welche privaten Maßnahmen förderfähig und welche Vorgaben bei einer Förderung zu beachten sind. Hierbei begleitet das Stadtplanungsamt die Förderung privater Maßnahmen aktiv und steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Neben der Beratung zur baulichen Modernisierung besteht in Karlsruhe neuerdings auch die Möglichkeit einer Beratung zu Nutzungskonzeptionen einer Immobilie. Hierfür wurde ein „Immo-Team“ gegründet, welches Eigentümerinnen und Eigentümer aktiv bei der Frage beraten kann. Grundsätzlich wichtig ist bei allen Fragen der Modernisierung eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Stadtplanungsamt.
Der gesamte Sanierungsprozess wird in den nächsten Jahren dialogisch begleitet. Unterschiedliche Beteiligungsformate werden den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnen an der Gestaltung der Innenstadt Ost mitzuwirken. Für 2019 sollen exemplarisch in einem ersten Schritt versiegelte Hofinnenräume in den Fokus genommen werden und aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten und Chancen sich bei der Aufwertung solcher Hinterhöfe ergeben können. Neben der baulichen Modernisierung sehen die Sanierungsziele auch die Aufwertung der Freiflächen in den Blockinnenräumen vor, um über Entsiegelungen und Begrünungen einen klimatischen Beitrag zu leisten.
Gemeinsam mit dem Stadtjugendausschuss sollen 2019 zudem Jugendliche angesprochen werden, Ihre Vorstellungen zur Zukunft der Innenstadt Ost zu formulieren.
06.04.2016 - Auftakt
Im Januar/Februar 2016 hat das Amt für Stadtentwicklung bereits eine Befragung der Wohnungseigentümer im Gebiet durchgeführt. Am Mittwochabend, den 6. April 2016 wurden im Bürgersaal erste Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Anschluss wurde an drei Stationen mit den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern Entwicklungsmöglichkeiten diskutiert.
Präsentation der Auftaktveranstaltung (PDF)
Protokoll der Auftaktveranstaltung (PDF)
14.06.2016 - Workshop "Freiraum + Klima"
Themen: Aufwertungsoptionen, Vernetzungsmöglichkeiten, klimatische Verbesserungsmaßnahmen anhand von Beispielblöcken
Dienstag, den 14. Juni 2016, 19-22 Uhr
im Jubez, Cafe
Präsentation zum Workshop Freiraum + Klima (PDF)
Protokoll des Workshops Klima + Freiraum (PDF)
22.06.2016 - Workshop "Östliche Kaiserstraße mit Kronenplatz, Berliner Platz und KIT"
Themen: zukünftige Funktion der östlichen Kaiserstraße und der angrenzenden Plätze, Vernetzung zwischen Bildungsstandort und Innenstadt, Öffnung KIT, Kontext zum Dörfle
Mittwoch, den 22. Juni 2016, 19-22 Uhr
im Raum Fidelitas der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Oberrhein, Lammstr. 13-17.
Präsentation zum Workshop Östliche Kaiserstraße (PDF)
Protokoll des Workshops Östliche Kaiserstraße (PDF)
Themen: soziales Miteinander, soziale Mitte/Treff, soziale Kontrolle, Sicherheitsempfinden
Montag, den 27. Juni 2016, 19-22 Uhr
im Jubez, Cafe
4. Oktober 2017- Informationsveranstaltung zu den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen und Festlegung der Sanierungszielsetzungen zu den Schwerpunktbereichen
Themen: Das Stadtplanungsamt und das Büro Sippel informierten ausführlich
Mittwoch, den 4. Oktober 2017, 18-20 Uhr im Fritz-Haller-Hörsaal des KIT Campus Süd, Gebäude 20.40, Englerstr. 7, Karlsruhe.