Rahmenplan Esslinger und Heidenheimer Straße
Durchführung eines Städtebaulichen Wettbewerbs und Erarbeitung eines Rahmenplans
Thema | Stadtplanung und Bauen |
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Zeitraum | 23.09.2019 bis voraussichtlich Ende 2022 |
Zielgruppe | alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner aus Wettersbach |
Stadtteil | Grünwettersbach |
Rahmenplan und Bebauungsplanvorentwurf, 12. Mai 2021
Präsentation Wettbewerbsergebnis
Modellansichten Siegerentwurf
Städtebaulicher Wettbewerb Esslinger und Heidenheimer Straße
Ablaufschema für die geplante Wohnbauflächenentwicklung
Aus diesem Grund führte das Stadtplanungsamt einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb (eine sogenannte Planungskonkurrenz) mit vorgeschaltetem, offenem Bewerbungsverfahren durch. Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern/innen bzw. Architekten/innen mit Landschaftsplanern/innen konnten Sich hierfür bewerben. Das Hinzuziehen von Verkehrsplanern/innen und eines wasserwirtschaftlich ausgerichteten Ingenieursbüros, wurde aufgrund der besonderen Anforderungen in Grünwettersbach empfohlen. Unter den 9 Bewerbern/innen, die sich qualifizierten, wurden 5 Teams zur Bearbeitung der Aufgabe ausgewählt. Der Wettbewerb sollte ausloten, wie eine Wohnbebauung an der Heidenheimer und Esslinger Straße jeweils ortsverträglich ausgestaltet werden kann. Dabei mussten Aspekte wie Ortsbild und Wohnqualität aber auch Anforderungen an Artenschutz, Verkehr, Schallschutz, Regenrückhaltung und Dichte (u.A.) berücksichtigt und zu einem schlüssigen Gesamtkonzept verbunden werden. Der zum Rahmenplan überarbeitete Siegerentwurf des Wettbewerbs soll die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB bilden.
Im gesamten Verlauf des Projektes wird die Öffentlichkeit mehrmals beteiligt. Im Rahmen der Planungskonkurrenz bzw. der Rahmenplanung:
- an der Formulierung der Aufgabenstellung (Sammlung von Anregungen und Wünschen im Rahmen einer moderierten Auftaktveranstaltung, 9. Oktober 2019)
- Teilnahme vier gewählter Delegierter aus der Bürgerschaft an der Jurysitzung, 31. Juli 2020
- Sammlung von Anregungen und Hinweisen zur Überarbeitung des Siegerentwurfes im Anschluss an die Präsentation des Wettbewerbsergebnisses (Online-Präsentation und Beteiligung vom 20. November bis 4. Dezember 2020)
- informativ durch die Präsentation des überarbeiteten Entwurfs, als Basis für den Bebauungsplanentwurf (Online-Präsentation und Beteiligung ab 12. Mai 2021)
- bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Online-Präsentation und -Beteiligung vom 12. Mai - 2. Juni 2021).
- nach Auslegungsbeschluss des Gemeinderats, während der einmonatigen öffentlichen Auslegung (im Stadtplanungsamt, in der Ortsverwaltung und im Internet, geplant für Herbst 2021)
Bevor aber tatsächlich gebaut werden kann, muss auch ein Bodenordnungsverfahren, die sogenannte Umlegung durchgeführt werden. Diese nimmt gewöhnlich ca. 2 Jahre in Anspruch, da mit jedem Grundstückseigentümer im Plangebiet verhandelt wird. Erst wenn die neuen Grundstückszuschnitte vertraglich feststehen, kann die Herstellung der Erschließung wie technische Infrastruktur für Ver- und Entsorgung oder Regenrückhaltung beginnen, was wiederum ca. 2 Jahre in Anspruch nimmt. Erst wenn die Erschließung erfolgt ist (vrs. ab ca. 2025), könnten erste Bauvorhaben realisiert werden.
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Online Präsentation des Wettbewerbsergebnisses und Sammlung von Anregungen für die weitere Bearbeitung
Coronabedingt musste die öffentliche Präsentation der Wettbewerbsergebnisse vom 28. Oktober leider abgesagt werden.
Ab dem 20. November stellen wir diese daher online, in Form einer Video-Präsentation zur Verfügung. Das Karlsruher Büro SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten stellt darin seinen Sieger-Entwurf vor, das Stadtplanungsamt erläutert das weitere Vorgehen.
→ zur Video-Präsentation des Entwurfes 7 Höfe (auf YouTube)→ zur Rundumansicht des Wettbewerbsmodells (auf YouTube)
Online Beteiligung Rahmenplan
Wohnraum muss geschaffen werden: Koste es was es wolle!
So ist wohl das derzeitige Motto der Stadt Karlsruhe um der aktuellen Wohnungsnot Herr zu werden.
Als direkt Betroffener in 2 Umlegungsverfahren kann ich bei näher Betrachtung folgendes feststellen:
a) Die vorgelegten Planungen werden zurecht von den Anwohner als unangemessen und und viel zu hoch verdichtet angesehen.
b) Das vorhandene Straßennetz ist bereits ohne die geplante Erweiterung deutlich zu hoch belastet oder in der Regel schon überlastet.
c) Die ortsansässige Bevölkerung wird in 2 Gruppen gespalten: Gegner der Bebauungsplanung (i.d.R. die Anwohner) und Befürworter der Bebauungsplanung (i.d.R. die Eigentümer) bzw. in Verlierer und in Gewinner !
d) Die Gebote der Ausgewogenheit zwischen den privaten und den öffentlichen Interessen werden schlichtweg nicht beachtet. Die Schaffung von Wohnraum/Sozialwohnungen in verdichteter Bauweise hat Vorrang und wird in der Regel von Bauträgern/Baugesellschaften realisiert.
Bei näherer Betrachtung kann man feststellen, dass auch die angeblichen Gewinner (Eigentümer) am Ende des Verfahrens zu den Verlieren gehören werden!
Warum ?
Weil die Kommune über eine Vielzahl von Einflussmöglichkeiten verfügt :
- die Planungshoheit
- die Wahl des Umlegungsverfahrens (nach Flächen oder nach Werten)
- die Vorgaben zur Ausschreibung bzw. Bebauung
- die Festlegung der Grundstückswerte
- den Flächenabzug für öffentliche Einrichtungen
- die Weitergabe der anfallenden Umlegungskosten zu 95% an die Eigentümer
- die Abschöpfung der Wertsteigerung der Grundstücke
Zu diesen Themen gibt es nach meinem Wissensstand bisher einerlei Informationen !!! I
Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass das entstandene Baugebiet vorwiegend durch Baugesellschaften und nicht von den ortsansässigen Eigentümern bebaut werden kann.
Bauträger sind nachvollziehbar auf Gewinn ausgerichtet. Ob beim Verkauf von Eigentumswohnungen die nachwachsende Bevölkerung von Wettersbach oder die derzeitigen Grundstückseigentümer zum Zuge kommen ist vollkommen offen!
Meine dringende Bitte an alle Ortschaftsräte (und Gemeinderäte) wäre, dass Sie die Planungen zu den angeführten Punkten kritisch hinterfragen und auf eine angemessene Umwelt und Verkehrs verträgliche Bebauung hinwirken, die auch den Anwohnern gerecht wird!
Nutzen Sie bitte die Möglichkeiten auf die Vergabe von Wohnungseigentum / Baugelände einzuwirken bzw. verhindern Sie dass gesetzlich mögliche Zwangsabfindungen stattfind werden!