Rahmenplan Esslinger und Heidenheimer Straße
Durchführung eines Städtebaulichen Wettbewerbs und Erarbeitung eines Rahmenplans
Thema | Stadtplanung und Bauen |
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Zeitraum | 23.09.2019 bis voraussichtlich Ende 2022 |
Zielgruppe | alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner aus Wettersbach |
Stadtteil | Grünwettersbach |
Rahmenplan und Bebauungsplanvorentwurf, 12. Mai 2021
Präsentation Wettbewerbsergebnis
Modellansichten Siegerentwurf
Städtebaulicher Wettbewerb Esslinger und Heidenheimer Straße
Ablaufschema für die geplante Wohnbauflächenentwicklung
Aus diesem Grund führte das Stadtplanungsamt einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb (eine sogenannte Planungskonkurrenz) mit vorgeschaltetem, offenem Bewerbungsverfahren durch. Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern/innen bzw. Architekten/innen mit Landschaftsplanern/innen konnten Sich hierfür bewerben. Das Hinzuziehen von Verkehrsplanern/innen und eines wasserwirtschaftlich ausgerichteten Ingenieursbüros, wurde aufgrund der besonderen Anforderungen in Grünwettersbach empfohlen. Unter den 9 Bewerbern/innen, die sich qualifizierten, wurden 5 Teams zur Bearbeitung der Aufgabe ausgewählt. Der Wettbewerb sollte ausloten, wie eine Wohnbebauung an der Heidenheimer und Esslinger Straße jeweils ortsverträglich ausgestaltet werden kann. Dabei mussten Aspekte wie Ortsbild und Wohnqualität aber auch Anforderungen an Artenschutz, Verkehr, Schallschutz, Regenrückhaltung und Dichte (u.A.) berücksichtigt und zu einem schlüssigen Gesamtkonzept verbunden werden. Der zum Rahmenplan überarbeitete Siegerentwurf des Wettbewerbs soll die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB bilden.
Im gesamten Verlauf des Projektes wird die Öffentlichkeit mehrmals beteiligt. Im Rahmen der Planungskonkurrenz bzw. der Rahmenplanung:
- an der Formulierung der Aufgabenstellung (Sammlung von Anregungen und Wünschen im Rahmen einer moderierten Auftaktveranstaltung, 9. Oktober 2019)
- Teilnahme vier gewählter Delegierter aus der Bürgerschaft an der Jurysitzung, 31. Juli 2020
- Sammlung von Anregungen und Hinweisen zur Überarbeitung des Siegerentwurfes im Anschluss an die Präsentation des Wettbewerbsergebnisses (Online-Präsentation und Beteiligung vom 20. November bis 4. Dezember 2020)
- informativ durch die Präsentation des überarbeiteten Entwurfs, als Basis für den Bebauungsplanentwurf (Online-Präsentation und Beteiligung ab 12. Mai 2021)
- bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Online-Präsentation und -Beteiligung vom 12. Mai - 2. Juni 2021).
- nach Auslegungsbeschluss des Gemeinderats, während der einmonatigen öffentlichen Auslegung (im Stadtplanungsamt, in der Ortsverwaltung und im Internet, geplant für Herbst 2021)
Bevor aber tatsächlich gebaut werden kann, muss auch ein Bodenordnungsverfahren, die sogenannte Umlegung durchgeführt werden. Diese nimmt gewöhnlich ca. 2 Jahre in Anspruch, da mit jedem Grundstückseigentümer im Plangebiet verhandelt wird. Erst wenn die neuen Grundstückszuschnitte vertraglich feststehen, kann die Herstellung der Erschließung wie technische Infrastruktur für Ver- und Entsorgung oder Regenrückhaltung beginnen, was wiederum ca. 2 Jahre in Anspruch nimmt. Erst wenn die Erschließung erfolgt ist (vrs. ab ca. 2025), könnten erste Bauvorhaben realisiert werden.
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Online Präsentation des Wettbewerbsergebnisses und Sammlung von Anregungen für die weitere Bearbeitung
Coronabedingt musste die öffentliche Präsentation der Wettbewerbsergebnisse vom 28. Oktober leider abgesagt werden.
Ab dem 20. November stellen wir diese daher online, in Form einer Video-Präsentation zur Verfügung. Das Karlsruher Büro SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten stellt darin seinen Sieger-Entwurf vor, das Stadtplanungsamt erläutert das weitere Vorgehen.
→ zur Video-Präsentation des Entwurfes 7 Höfe (auf YouTube)→ zur Rundumansicht des Wettbewerbsmodells (auf YouTube)
Online Beteiligung Rahmenplan
Meine Fragestellung zu „Rückspringenden oberste Geschosse und Silhouetten“ von Minute 28:40 (Werbespruch 30:10 wiederholt für Essl. und 33:00 wiederholt für Heidh.):
Wir bitten Sie dringend um aussagekräftigere Schnittzeichnungen als den zwei Vorliegenden. Denn Häuserformationen mit Splitlevel, Stufengeschosse oder auch wie hier bildreich genannt „Rücksprünge der obersten Geschosse“ sind vor allem bei Blickrichtung und Perspektive vom Ort selbst rüber und dann vor allem auch von der Esslinger und der Heidenheimer Straße rauf auf diese Art von kubisch unförmigen Wohnblöcken massiv, unangepasst groß und bleiben dies auch bei noch so blumigem Benennen.
Es gibt zwei Schnittzeichnungen (Jurysitzung) und die sind kritisch zu sehen.
Schnitt A-A „Sportplatz“ Heidenheimer, hier wurde wohl „etwas geschönt“, indem die Häuser der Bestandsbebauung als - tatsächlich aber nicht vorhandenem - Dreier-Häuser-Ensemble im Profil gezeichnet sind, dazu noch mit jeweils nochmals höherem Dach als das Vordere. Es ist eher irreführend bei einem Schnitt auch Häuser davor oder dahinter einzuzeichnen, um möglicherweise die Höhe im Bestand „hochzuziehen“. Bitte überprüfen Sie auch das tatsächliche Niveau des gezeichneten Sockels auf dem das Haus im Bestand steht und stellen Sie ausschließlich die tatsächliche Dachhöhe des betreffenden Hauses in der gewählten Position des Schnittes A-A dar.
Schnitt B-B „Bereich Wohninseln“ Esslinger, hier wurde leider die Position just wohl gerade dort angelegt, wo auf der Seite der Bestandsbebauung eine Reihe von Garagen steht und die Bestandsbebauung damit nochmals etwas weiter von den angedachten Wohnblöcken entfernt ist. Diese gewählte Position ist eher irreführend. Bitte verwenden Sie aussagekräftigere Positionen, vor allem solche wo diese Art von gewählter Wohnblockbebauung tatsächlich auch nur gegenüber den typischen EFH mit niedriger Dachfirsthöhe steht.
Bitte überprüfen Sie in diesem Zusammenhang auch nochmals die Höhenlinien/-bezüge und die möglichen Schnittkanten z.B. beim Niveau der Höfe mit den eingezeichneten Tiefgaragen. Vor allem die Zchg. „Blick in die Wohnhöfe“ scheint gutenteils eine Freihandzeichnung zu sein oder wieviel an Erdarbeiten u. Aufschüttungen werden für diese angedachte neue Terrassierung des ganzen Geländes insgesamt erforderlich, mit möglichen Umlagen und Auswirkungen auf Erschließungskosten?
Wir bitten vom Stadtplanungsamt deshalb mindestens sieben neue und aussagkräftigere Schnittzeichnungen von den jeweiligen „am engsten“ zum Bestand angeordneten geplanten Wohnblocks der sieben Höfe. D.h. diese Schnitte der neuen Wohnbebauung im Vergleich zur bestehenden kleinteiligen EFH-Bebauung werden dann hoffentlich besser darstellen, wie es um die evidenten Höhen- und Profilunterschiede (tatsächliche Maßstäbe, Höhen und Abstände im Höhenprofil) gestellt ist. Mit dem vorgestellten Konzept von solch großen kubischen Wohnblöcken ist auch von einer vergleichbaren Körnung und Kleinteiligkeit im Vergleich zu den Einfamilienhäusern (wie bei der Folie zum Grundriss / Schwarzplan zuvor genannt) schon gar nicht zu sprechen.