Rahmenplan Esslinger und Heidenheimer Straße
Durchführung eines Städtebaulichen Wettbewerbs und Erarbeitung eines Rahmenplans
Thema | Stadtplanung und Bauen |
---|---|
Zeitraum | 23.09.2019 bis voraussichtlich Ende 2022 |
Zielgruppe | alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner aus Wettersbach |
Stadtteil | Grünwettersbach |
Rahmenplan und Bebauungsplanvorentwurf, 12. Mai 2021
Präsentation Wettbewerbsergebnis
Modellansichten Siegerentwurf
Städtebaulicher Wettbewerb Esslinger und Heidenheimer Straße
Ablaufschema für die geplante Wohnbauflächenentwicklung
Aus diesem Grund führte das Stadtplanungsamt einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb (eine sogenannte Planungskonkurrenz) mit vorgeschaltetem, offenem Bewerbungsverfahren durch. Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern/innen bzw. Architekten/innen mit Landschaftsplanern/innen konnten Sich hierfür bewerben. Das Hinzuziehen von Verkehrsplanern/innen und eines wasserwirtschaftlich ausgerichteten Ingenieursbüros, wurde aufgrund der besonderen Anforderungen in Grünwettersbach empfohlen. Unter den 9 Bewerbern/innen, die sich qualifizierten, wurden 5 Teams zur Bearbeitung der Aufgabe ausgewählt. Der Wettbewerb sollte ausloten, wie eine Wohnbebauung an der Heidenheimer und Esslinger Straße jeweils ortsverträglich ausgestaltet werden kann. Dabei mussten Aspekte wie Ortsbild und Wohnqualität aber auch Anforderungen an Artenschutz, Verkehr, Schallschutz, Regenrückhaltung und Dichte (u.A.) berücksichtigt und zu einem schlüssigen Gesamtkonzept verbunden werden. Der zum Rahmenplan überarbeitete Siegerentwurf des Wettbewerbs soll die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB bilden.
Im gesamten Verlauf des Projektes wird die Öffentlichkeit mehrmals beteiligt. Im Rahmen der Planungskonkurrenz bzw. der Rahmenplanung:
- an der Formulierung der Aufgabenstellung (Sammlung von Anregungen und Wünschen im Rahmen einer moderierten Auftaktveranstaltung, 9. Oktober 2019)
- Teilnahme vier gewählter Delegierter aus der Bürgerschaft an der Jurysitzung, 31. Juli 2020
- Sammlung von Anregungen und Hinweisen zur Überarbeitung des Siegerentwurfes im Anschluss an die Präsentation des Wettbewerbsergebnisses (Online-Präsentation und Beteiligung vom 20. November bis 4. Dezember 2020)
- informativ durch die Präsentation des überarbeiteten Entwurfs, als Basis für den Bebauungsplanentwurf (Online-Präsentation und Beteiligung ab 12. Mai 2021)
- bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Online-Präsentation und -Beteiligung vom 12. Mai - 2. Juni 2021).
- nach Auslegungsbeschluss des Gemeinderats, während der einmonatigen öffentlichen Auslegung (im Stadtplanungsamt, in der Ortsverwaltung und im Internet, geplant für Herbst 2021)
Bevor aber tatsächlich gebaut werden kann, muss auch ein Bodenordnungsverfahren, die sogenannte Umlegung durchgeführt werden. Diese nimmt gewöhnlich ca. 2 Jahre in Anspruch, da mit jedem Grundstückseigentümer im Plangebiet verhandelt wird. Erst wenn die neuen Grundstückszuschnitte vertraglich feststehen, kann die Herstellung der Erschließung wie technische Infrastruktur für Ver- und Entsorgung oder Regenrückhaltung beginnen, was wiederum ca. 2 Jahre in Anspruch nimmt. Erst wenn die Erschließung erfolgt ist (vrs. ab ca. 2025), könnten erste Bauvorhaben realisiert werden.
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Online Präsentation des Wettbewerbsergebnisses und Sammlung von Anregungen für die weitere Bearbeitung
Coronabedingt musste die öffentliche Präsentation der Wettbewerbsergebnisse vom 28. Oktober leider abgesagt werden.
Ab dem 20. November stellen wir diese daher online, in Form einer Video-Präsentation zur Verfügung. Das Karlsruher Büro SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten stellt darin seinen Sieger-Entwurf vor, das Stadtplanungsamt erläutert das weitere Vorgehen.
→ zur Video-Präsentation des Entwurfes 7 Höfe (auf YouTube)→ zur Rundumansicht des Wettbewerbsmodells (auf YouTube)
Online Beteiligung Rahmenplan
Baugebiet Heidenheimer Straße / Esslinger Straße
Stellungnahme der SPD-Ortschaftsratsfraktion
Ein Thema, das unseren Ortsteil zurzeit bewegt, ist das geplante Neubaugebiet Heidenheimer
Straße/Esslinger Straße, zu dem die SPD-Ortschaftsratsfraktion im Rahmen des Transparentgebots
Stellung nehmen muss. Das sind wir unseren Wählern und der gesamten Bevölkerung im Rahmen
unserer Mandatswahrnehmung schuldig.
Die SPD-Fraktion im Ortschaftsrat hat dem Aufstellungsbeschluss dieses Neubaugebiets aus zwei Gründen zugestimmt:
- Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
- Arrondierung der bisher einseitig bebauten Esslinger Straße.
Diesen Beschluss fasste der Ortschaftsrat einstimmig. Es schloss sich ein konkurrierendes städtebauliches Entwurfsverfahren an, das eine kreative, qualitative und bürgernahe Siedlungsprojektierung garantieren soll. Am 31.07.2020 wurde in einer Jury-Sitzung mit, der auch Vertreterinnen und Vertreter des Ortschaftsrates und der leider nichtabstimmungsberechtigten Bürgerschaft angehörten, der Entwurf vom Büro Schöffler als Sieger ausgelobt. Dabei bleibt festzuhalten, dass diese uns vorliegende Planung kein fertiger im Sinne des Baurechts abgeschlossener Bebauungsplan ist, sondern ein Entwurf für eine Weiterbearbeitung, der dann in einem Rahmenplan und schlussendlich in einen Bebauungsplan münden soll.
Für uns als SPD-Fraktion gelten hinsichtlich der Umsetzung dieses Entwurfs folgende Eckpunkte, die für die Weiterentwicklung maßgebend sind:
1. 20-25% der Baumaßnahmen müssen durch gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften wie die Volkswohnung durchgeführt werden.
2. Es muss ein stringentes Verkehrskonzept entwickelt werden unter Berücksichtigung des ÖPNV.
3. Die Bebauung muss sich insgesamt in die bestehende Bebauung einfügen.
4. Die schulische Infrastruktur ist zu berücksichtigen.
5. Die Kita muss als wohnortnahe Einrichtung den Bedarf decken.
6. Die Abwassersituation ist auf Grund der Topografie besonders zu beachten.
7. Es muss auf eine umweltschonende, ökologische und energetisch klimaneutrale Bebauung geachtet werden.
Hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten ist noch anzumerken, dass bereits der Flächennutzungsplan Wohnen 2030 für dieses Gebiet von 5,3ha 170 Wohneinheiten festgelegt hat. Dies wurde auch im Hand-Out des Stadtplanungsamtes, das dem Gremium in seiner konstituierenden Sitzung am 26.03.2019 vorgelegt wurde, ausdrücklich erwähnt. (siehe S.14) Die Zahl 250 WE, die immer wieder erwähnt wird, steht in einem für die weitere Planung und Beschlussfassung unmaßgeblichen Vorprüfbericht, der nicht Bestandteil des weiteren Verfahrens ist.
erreichen. Mit den Anregungen des Büros Schöffler glauben wir, dass sowohl ökologisch und sozial ansprechende Wohnkultur geschaffen werden kann. Die SPD-Fraktion hat größtes Verständnis für die Skepsis und die Vorbehalte für die benachbarten Bürgerinnen und Bürger, aber im Abwägungsprozess unter der Maßgabe der Verhältnismäßigkeit haben wir uns grundsätzlich für die Bebauung dieses Gebiets ausgesprochen.
Peter Hepperle Vorsitzender SPD OR-Fraktion