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Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?

Sie fragen - der OB antwortet

Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.

Weiterhin können Sie Fragen anderer Bürgerinnen und Bürger kommentieren und bewerten, solange diese noch nicht beantwortet sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dazu vorher als Nutzerin oder Nutzer registrieren müssen. Fragen und Kommentare werden zuerst vom Moderationsteam gesichtet und dann freigegeben.
 


Laden Sie den OB zu sich ein

Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?

Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
Phase 1offen

Sie fragen - der OB antwortet

Treten Sie durch einen Klick auf Neuen Beitrag verfassen in Austausch mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und stellen Sie ihm Ihre Frage.

Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Sehr geehrter Herr Dr. Mentrup,

ich habe mich sehr gefreut, auf meine Anfragen unter #112 eine Antwort zu erhalten.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich es als zynisch empfinde, wenn Sie von Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sprechen und auf die Schutzhinweise der Unfallkasse verweisen („Kinder sollen in möglichst konstant zusammengesetzten Gruppen betreut werden. Diese sollen sich während der Betreuungszeit nicht durchmischen, in fest zugeordneten Räumen betreut werden, sich viel im Außengelände aufhalten und sich auch dort nicht durchmischen.“), die Stadt Karlsruhe aber den Kitaträgern nahelegt, baldmöglichst die Früh- und Spätbetreuung wieder einzuführen, bei der Gruppen gemischt werden MÜSSEN.

Wir ErzieherInnen wissen, dass wir unsere Gesundheit gefährden. Ich arbeite in einer Krippe, in der die Kinder schlafen (wodurch ein Abstand von über 30 cm im Normalfall pädagogisch nicht vertretbar ist). Allerdings weiß ich, dass ich durch die 10 Kinder in meiner Gruppe, die Eltern dazu und die Kolleginnen in meiner Gruppe auf ca. 35 Kontaktpersonen komme. Wenn sich die Gruppen morgens und nachmittags mischen, erhöht sich in einem mehrgruppigen Haus die Gefährdung für uns massiv!

Und dass Kinder sich infizieren und Covid-19 übertragen können wird nirgends ausgeschlossen, das RKI schreibt zum Thema Covid-19 und Kinder (Stand 10.07.2020):“Auch wenn Kinder möglicherweise eine geringere Empfänglichkeit für eine Infektion aufweisen, bestehen bei ihnen andererseits in der Alltagssituation i. d. R. häufigere und engere physische Kontakte, die eine Übertragung begünstigen können. Zu beachten ist, dass die meisten Studien im Lockdown durchgeführt wurden. Sie lassen daher keine Rückschlüsse auf die Normalsituation mit geöffneten Bildungseinrichtungen zu. Eine abschließende Einschätzung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.“.

Die von der Uni Heidelberg am 16.06.2020 veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse, aufgrund derer Schulen und Kitas ohne Abstandsgebot für die Kinder wieder geöffnet wurden, lesen sich so: „Die Ergebnisse der Studie aus Baden-Württemberg lassen keine Aussage darüber zu, wer sich in einer Familie zuerst angesteckt hat und inwieweit Wohnsituation und Beruf der Eltern hierbei eine Rolle spielen. Eine Fragestellung der Studie war, ob Infektionen bei Kindern, die in Notbetreuungen waren, häufiger auftraten als bei denjenigen, die ausschließlich in der Kernfamilie gelebt hatten. Aufgrund der insgesamt geringen Anzahl von Kindern mit überstandener Infektion unter den Studienteilnehmern war es jedoch schwierig, hierzu signifikante Unterschiede zu finden. Dies muss in einer Folgestudie untersucht werden.“

Aus beiden Quellen lese ich, dass es keine Bestimmtheit gibt, dass Kinder in irgendeiner Weise weniger infektiös sind als Erwachsene und die Krankheit somit nicht übertragen könnten. Daher mein Unverständnis, unser ohnehin bestehendes Risiko zum Wohle der Arbeitgeber (denn die Familien in unseren Einrichtungen werden dadurch natürlich auch einer höheren Gefährdung ausgesetzt) noch zu erhöhen und massive Ausbrüche, sowie folgende Kita- und Schulschließungen zu riskieren.

Auch finde ich es spannend, dass an Grundschulen die „verlässliche Grundschule“ aufgehoben werden kann, wenn eine Lehrkraft erkrankt ist (und somit die Kinder nicht in die Schule kommen können), um eine Durchmischung der Klassen zu verhindern, in den Kitas aber vorausgesetzt wird, dass KollegInnen in den anderen Gruppen aushelfen und somit ihr Infektionsrisiko erhöhen.

Meine Fragen zum Ende sind nun: Wieso wird unsere Gesundheit sehenden Auges aufs Spiel gesetzt? Und wer ist dafür verantwortlich, meine und die Gesundheit meiner Familie zu schützen?
Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichem Gruß


Dr. Frank Mentrup

Sehr geehrte Eva8,

vielen Dank für Ihre erneute Bürgeranfrage in unserem Bürgerbeteiligungsportal vom 23. Juli 2020.

Die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe befindet sich in ständigem Austausch mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen, um die Vorgaben der Landesregierung zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen und unter Beachtung der einzuhaltenden Hygienevorschriften sowie Schutzkonzepte bestmöglich umzusetzen. Die Stadt Karlsruhe versucht in enger Kooperation mit den Trägern, angepasste Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Betrieb von Kindertagesstätten möglichst ohne Einschränkungen zu erreichen. Oberstes Ziel ist nach wie vor der Gesundheits- und Infektionsschutz der Bevölkerung. Die Corona-Verordnung Kita sowie die „Schutzhinweise für die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie“ bilden dafür die Grundlage.

Das Deutsche Jugendinstitut und das Robert Koch Institut wurden gemeinsam von den Bundesfamilien- und Gesundheitsministerien beauftragt, eine Corona-Kita-Studie durchzuführen, um zu untersuchen, welche Folgen die Ausbreitung des Coronavirus für die Kindertagesbetreuung und die Kinder, die Betreuungspersonen und die Eltern hat. Die Ergebnisse sollen helfen, Risiken während der Pandemie besser einzuschätzen und Kinder und Betreuungspersonen gezielter zu schützen.

Die am 29. Juli 2020 veröffentlichte Teststrategie für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist zudem ein weiterer Baustein im umfassenden Schutzkonzept der Landesregierung. Sie enthält zwischen dem 17. August und 30. September ein freiwilliges Testangebot mit maximal zweimaliger Testung pro Person für das gesamte Personal von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, ohne dass Symptome vorliegen müssen. Es wird damit auf das erhöhte Risiko der Einschleppung von SARS-CoV-2 durch Reiserückkehrer nach Ende der Urlaubs- bzw. Ferienzeit reagiert, um auch hierdurch die Familien und pädagogischen Fachkräfte bestmöglich präventiv schützen zu können.

Die Teststrategie sieht ebenfalls vor, dass beim Auftreten eines SARS-CoV-2-Falles in einer Kindertageseinrichtung im Rahmen der Ermittlungen des Gesundheitsamtes die Kontaktpersonen entsprechend der Intensität des Kontaktes kategorisiert werden. Enge Kontaktpersonen werden unabhängig vom Vorliegen von Symptomen auf SARS-CoV-2 untersucht, und es wird eine 14tägige Quarantäne angeordnet. Alle übrigen dort betreuten bzw. tätigen Personen können sich freiwillig testen lassen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie zuvor unmittelbar in Kontakt mit der infizierten Person standen oder nicht und unabhängig vom Vorliegen von Symptomen.

Alle diese Maßnahmen sollen verhindern, dass sich das Coronavirus weiter ausbreitet und sich das Risiko in den Kindertageseinrichtungen minimiert. In diesem Sinne liegt es jedoch auch an jedem einzelnen, individuelle Schutzmaßnahmen zu ergreifen, und Verhaltensregeln wie beispielsweise das Abstandsgebot, regelmäßiges Händewaschen und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes einzuhalten.

Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Mentrup

06.08.20, 14:46 , 0 Kommentare , Zustimmungen