informelle Beteiligung offen

Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?

Sie fragen - der OB antwortet

Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.

Weiterhin können Sie Fragen anderer Bürgerinnen und Bürger kommentieren und bewerten, solange diese noch nicht beantwortet sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dazu vorher als Nutzerin oder Nutzer registrieren müssen. Fragen und Kommentare werden zuerst vom Moderationsteam gesichtet und dann freigegeben.
 


Laden Sie den OB zu sich ein

Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?

Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
Phase 1beendet

Sie fragen - der OB antwortet

Treten Sie durch einen Klick auf Neuen Beitrag verfassen in Austausch mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und stellen Sie ihm Ihre Frage.

Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Sehr geehrter Herr Mentrup,

als systemrelevante Angestellte im Schichtdienst auf der Intensivstation und alleinerziehende Mutter konnte ich seit Jahren meine Arbeit in ihrer Stadt ausüben und somit den kranksten Bürgern aus Karlsruhe helfen soweit dies in meiner Macht stand. Meine Tätigkeit war u.a. möglich, weil mein eigener Nachwuchs in meiner Arbeitszeit betreut war.
Im Schichtdienst und in Rufdiensten (Früh, Spät, Nacht, Wochenende, Feiertage etc.) reicht eine normale Kinderbetreuung nicht aus. Seit Jahren konnte ich meiner Arbeit verlässlich nachkommen, da Aupairs für jeweils 12 Monate in meinem Haus mitlebten. Die Einreise von Aupairs ist durch die Pandemie und die ausgesetzten Visaverfahren seit März aktuell und in der nahen Zukunft nicht möglich.

Nun meine Frage: Besteht in Karlsruhe kein Interesse daran, dass Ärzte und Pflegekräfte ihre Tätigkeit mitten in einer Pandemie weiter ausüben können? Wieso sind keine Ausnahmeregeln (zweckgebundene und befristete Verlängerung einer Aufenhaltserlaubnis eines Aupairs) für solche Konstellationen denkbar, wenn Alleinerziehende im systemrelevanten Beruf sonst nicht mehr arbeiten können und ein Loch in die medizinische Versorgung reißen?


Dr. Frank Mentrup

Sehr geehrte Nutzerin des Online-Bürgerbeteiligungsportals,

zunächst einmal möchte ich Ihnen und allen betroffenen Familien meine Anerkennung dafür aussprechen, dass Sie in diesen herausfordernden Zeiten Außergewöhnliches leisten, um das Familienleben, die Betreuung und Bildung Ihrer Kinder sowie Ihre Berufstätigkeit miteinander zu vereinbaren. Dafür danke ich Ihnen sehr. Ich kann verstehen, dass die momentane Situation eine große Herausforderung für Sie darstellt.

Am 17. März 2020 hat Bundesinnenminister Horst Seehofer zur Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus weitreichende Einreisebeschränkungen an den deutschen Schengen-Außengrenzen angeordnet. Dies betrifft den internationalen Luft- und Seeverkehr bei Reiseverbindungen, die ihren Ausgangspunkt außerhalb der Europäischen Union haben. Die Anordnung der Einreisebeschränkungen erfolgte durch die EU-Mitgliedstaaten nach einheitlichen Kriterien innerhalb des Schengenraums auf Vorschlag der Europäischen Kommission und nach Beschluss der Staats- und Regierungschefs. Die Einreisebeschränkungen sind bundesweit einheitlich geregelt und somit auch für Karlsruhe verbindlich.

Der Aufenthalt als Au-Pair stellt im Aufenthaltsrecht eine Erwerbstätigkeit dar. Die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt sind abschließend und verbindlich geregelt. Der Aufenthalt als Au-Pair wird über ein Vertragsverhältnis geregelt und erfordert die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Die Aufenthaltsdauer beträgt max. 12 Monate.

Aufgrund der pandemischen Corona-Lage hatte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Ausnahmeregelungen für Besuchsaufenthalte und Inhaber ablaufender Aufenthaltserlaubnisse getroffen, welche die Rückreise in ihr Heimatland nicht fristgerecht antreten konnten. Diese Ausnahmeregelungen waren bis zum 30.09.2020 begrenzt. Anschlussregelungen liegen keine vor.

Aus diesem Grund werden alle Aufenthaltszwecke, auch der als Au-Pair, an den geltenden Rechtsvorschriften ausgerichtet. Ermessensspielräume sind den Ausländerbehörden nicht eröffnet. Die Verlängerung eines Au-Pair-Aufenthalts über 12 Monate hinaus ist nicht möglich.

Um eine fehlende Kinderbetreuung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen erhalten zu können, empfehlen wir Ihnen, sich mit der Kindertagespflege der Stadt Karlsruhe in Verbindung zu setzen. Sie erreichen das Serviceteam der Kindertagespflege unter der Telefonnummer 0721/ 133-5062 von Montag bis Donnerstag vormittags sowie Donnerstag nachmittags. Das Team der Kindertagespflege kann unter Umständen eine qualifizierte Tagespflegeperson vermitteln.

Die Kindertagespflege ist auch zuständig für die Vermittlung sogenannter Kinderfrauen, die von Familien angestellt werden und in deren Haushalt tätig sind. Leider gibt es in Karlsruhe sehr wenige Kinderfrauen und eine Vermittlung könnte schwierig werden. Das Team der Kindertagespflege unterstützt Sie aber gerne, eine geeignete Zusatzbetreuung für Ihr Kind zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Mentrup

04.11.20, 11:52 , 0 Kommentare , Zustimmungen