Information und Austausch
Thema | Verwaltung |
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Zeitraum | Fortlaufend |
Zielgruppe | alle Einwohnerinnen und Einwohner |
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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Mentrup,
wir haben im Standesamt Karlsruhe-Durlach geheiratet und unser Kind wurde in der Zuständigkeit des Standesamtes Karlsruhe-Stadt geboren. Für die Geburtsurkunde unseres Kindes forderte das Standesamt Karlsruhe-Stadt eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister des Standesamtes Karlsruhe-Durlach.
Auf Nachfrage, warum eine Datenübermittlung zwischen zwei Standesämtern innerhalb von Karlsruhe nicht möglich ist, sagten die Standesbeamten in Karlsruhe-Durlach, dies würde am Personenstandsgesetz liegen. Nach meiner Recherche im Internet sollte die Reform des Personenstandsgesetz 2007 die Führung elektronischer Personenstandsregister und die elektronische Datenübermittlung voranbringen. Warum betreiben Standesämter innerhalb der Gemeinde Karlsruhe für eine Abschrift so einen unnötigen Aufwand an Arbeitszeit sowie Druck- und Portokosten? Zudem frage ich mich, warum ich als Steuerzahler 12€ Gebühren und Portokosten für die Weiterleitung innerhalb der gleichen Gemeinde bezahlen muss? Warum wird das aktuelle Personenstandsgesetz in Karlsruhe nicht umgesetzt?
Mit freundlichen Grüßen
iCH
Dr. Frank Mentrup
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworte.
In Karlsruhe gibt es fünf eigenständige Standesämter, die durch die Eingemeindungsverträge entstanden sind. Jedes Standesamt führt ein eigenes elektronisches und papiergebundenes Register. Da es in Baden-Württemberg kein zentrales Landesregister gibt, ist es tatsächlich rechtlich nicht möglich, dass Standesämter untereinander auf die Daten eines anderen Standesamts zugreifen können.
Allerdings kann ich Ihnen Hoffnung machen, dass sich an dieser Situation bald etwas ändern wird. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes ist vorgesehen, die Auskunfts- und Nachweispflicht der Bürgerinnen und Bürger durch Vorlage von Personenstandsurkunden so weit wie möglich dadurch zu ersetzen, dass die Standesämter die Möglichkeit und die Verpflichtung erhalten, die erforderlichen Daten selbst untereinander abzufragen.
Bevor der Gesetzesentwurf das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen kann, sind noch einige datenschutzrechtliche und technische Fragen zu klären. Daher wird es leider noch etwas dauern, bis das Gesetz in Kraft treten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Mentrup
18.11.20, 14:25, 0 Zustimmungen , 0 Kommentare