informelle Beteiligung offen

Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?

Sie fragen - der OB antwortet

Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.

Weiterhin können Sie Fragen anderer Bürgerinnen und Bürger kommentieren und bewerten, solange diese noch nicht beantwortet sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dazu vorher als Nutzerin oder Nutzer registrieren müssen. Fragen und Kommentare werden zuerst vom Moderationsteam gesichtet und dann freigegeben.
 


Laden Sie den OB zu sich ein

Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?

Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
Phase 1beendet

Sie fragen - der OB antwortet

Treten Sie durch einen Klick auf Neuen Beitrag verfassen in Austausch mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und stellen Sie ihm Ihre Frage.

Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Mentrup,
wir haben im Standesamt Karlsruhe-Durlach geheiratet und unser Kind wurde in der Zuständigkeit des Standesamtes Karlsruhe-Stadt geboren. Für die Geburtsurkunde unseres Kindes forderte das Standesamt Karlsruhe-Stadt eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister des Standesamtes Karlsruhe-Durlach.
Auf Nachfrage, warum eine Datenübermittlung zwischen zwei Standesämtern innerhalb von Karlsruhe nicht möglich ist, sagten die Standesbeamten in Karlsruhe-Durlach, dies würde am Personenstandsgesetz liegen. Nach meiner Recherche im Internet sollte die Reform des Personenstandsgesetz 2007 die Führung elektronischer Personenstandsregister und die elektronische Datenübermittlung voranbringen. Warum betreiben Standesämter innerhalb der Gemeinde Karlsruhe für eine Abschrift so einen unnötigen Aufwand an Arbeitszeit sowie Druck- und Portokosten? Zudem frage ich mich, warum ich als Steuerzahler 12€ Gebühren und Portokosten für die Weiterleitung innerhalb der gleichen Gemeinde bezahlen muss? Warum wird das aktuelle Personenstandsgesetz in Karlsruhe nicht umgesetzt?
Mit freundlichen Grüßen
iCH


Dr. Frank Mentrup

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworte.

In Karlsruhe gibt es fünf eigenständige Standesämter, die durch die Eingemeindungsverträge entstanden sind. Jedes Standesamt führt ein eigenes elektronisches und papiergebundenes Register. Da es in Baden-Württemberg kein zentrales Landesregister gibt, ist es tatsächlich rechtlich nicht möglich, dass Standesämter untereinander auf die Daten eines anderen Standesamts zugreifen können.

Allerdings kann ich Ihnen Hoffnung machen, dass sich an dieser Situation bald etwas ändern wird. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes ist vorgesehen, die Auskunfts- und Nachweispflicht der Bürgerinnen und Bürger durch Vorlage von Personenstandsurkunden so weit wie möglich dadurch zu ersetzen, dass die Standesämter die Möglichkeit und die Verpflichtung erhalten, die erforderlichen Daten selbst untereinander abzufragen.

Bevor der Gesetzesentwurf das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen kann, sind noch einige datenschutzrechtliche und technische Fragen zu klären. Daher wird es leider noch etwas dauern, bis das Gesetz in Kraft treten wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Mentrup

18.11.20, 14:25 , 0 Kommentare , Zustimmungen