informelle Beteiligung offen

Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?

Sie fragen - der OB antwortet

Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.

Weiterhin können Sie Fragen anderer Bürgerinnen und Bürger kommentieren und bewerten, solange diese noch nicht beantwortet sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dazu vorher als Nutzerin oder Nutzer registrieren müssen. Fragen und Kommentare werden zuerst vom Moderationsteam gesichtet und dann freigegeben.
 


Laden Sie den OB zu sich ein

Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?

Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
Phase 1beendet

Sie fragen - der OB antwortet

Treten Sie durch einen Klick auf Neuen Beitrag verfassen in Austausch mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und stellen Sie ihm Ihre Frage.

Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Sehr geehrter Herr Mentrup,

habe schon mehrmals gesehen, wie Menschen in Karlsruhe Tauben füttern. Es sieht so aus, dass manche von diesen über ein Verbot der Taubenfütterung auf öffent­li­chen Wegen, Straßen und Plätzen überhaupt nicht wissen.
Meiner Meinung nach wäre es sinnvoll dieses Verbot in Innenstadt und an der Plätzen in anderen Stadtteilen auch deutlich mit den Schildern mit Bußgeldsumme bezeichnen, wie es am ZKM seit langem gemacht wurde. Auch wäre hilfreich, wenn man beim Taubenfütterung vom Ordnungsamt öfter erwischt, habe noch nie gehört, dass jemand mit Bußgeldbescheid rechnen musste, vielleicht passiert es zu selten.

Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und freue mich auf Ihre Rückmeldung.


Dr. Frank Mentrup

Sehr geehrte Frau Bond,

im Rahmen des Stadttaubenkonzepts werden die Stadttauben derzeit in fünf Fütterungseinrichtungen (Taubentürme und Taubenschläge) im Stadtgebiet betreut, die von der Stadt Karlsruhe eingerichtet wurden. Neben dem Austausch der Eier in den Gelegen durch Attrappen, erfolgt hier eine bedarfsgerechte Fütterung der Tiere. Zweck dieses Projektes ist es, die Vermehrung der Stadttauben zu verhindern und die Population nachhaltig zu stabilisieren. Dieses Ziel kann selbstverständlich nur dann erreicht werden, wenn außerhalb dieser Einrichtungen keine Fütterungen stattfinden. Die Stadt Karlsruhe hat deshalb mit § 8 der Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung die Fütterung von Tauben auf öffentlichen Anlagen, Straßen, Wegen und Plätzen verboten.

Die Streifen des Kommunalen Ordnungsdienstes achten im Rahmen des Außendienstes auf die Einhaltung des Taubenfütterungsverbotes und fertigen bei festgestellten Verstößen entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Hierzu müssen die Betroffenen allerdings auf frischer Tat beobachtet und kontrolliert werden können, was in der Praxis nur selten gelingt. Im Zeitraum 2015 bis 2018 konnten jährlich bis zu fünf Verstöße zur Anzeige gebracht werden.

Eine flächendeckende Beschilderung wäre nicht zielführend. Bei bisherigen Kontrollen hat sich gezeigt, dass die größten Probleme durch regelmäßiges und organisiertes Füttern im großen Stil entstehen, wobei sich die teils unbelehrbaren Betroffenen des Fütterungsverbotes durchaus bewusst sind.

Das Ordnungs- und Bürgeramt beabsichtigt zukünftig verstärkt, hinsichtlich der Folgen illegaler Fütterungen, über das Stadttaubenkonzept und die Tiergesundheit zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Mentrup

23.10.18, 10:27 , 0 Kommentare , Zustimmungen