informelle Beteiligung offen

Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?

Sie fragen - der OB antwortet

Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.

Weiterhin können Sie Fragen anderer Bürgerinnen und Bürger kommentieren und bewerten, solange diese noch nicht beantwortet sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dazu vorher als Nutzerin oder Nutzer registrieren müssen. Fragen und Kommentare werden zuerst vom Moderationsteam gesichtet und dann freigegeben.
 


Laden Sie den OB zu sich ein

Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?

Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
Phase 1offen

Sie fragen - der OB antwortet

Treten Sie durch einen Klick auf Neuen Beitrag verfassen in Austausch mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und stellen Sie ihm Ihre Frage.

Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Sehr geehrter Herr Mentrup,

erst einmal noch sende ich einen Glückwunsch zu Ihrer Wiederwahl und wünsche alles Gute für das neue Jahr 2021. Ich wende mich heute an Sie, da ich bei KollgInnen der Straßenverkehrsstelle bzw. des Denkmalamtes mit denen ich im Austausch bin, leider seit mehr als einem Jahr nicht weiter gekommen bin.
Es geht um den durch zwei Gerüste komplett blockierten Gehweg in der Rudolfstraße 25. Laut Information an dem Schild an einem Gerüst, ist dieses im Sommer 2017 aufgestellt worden. Mir wurde mitgeteilt, dass das Gerüst zur Sicherung der einsturzgefährdeten Balkone dient, diese wiederum befinden sich an der denkmalgeschützten Fassade des Hauses. Mehrfach wurde mir mitgeteilt, dass die Sondernutzungserlaubnis zur Blockade des Gehwegs verlängert wurde.
Ein Wechseln der Straßenseite ist als Fußgänger sicher prinzipiell möglich. Allerdings sieht die Parksituation in der Rudolfstraße oft so aus, dass die Autos dicht an dicht parken, so dass ein Durchkommen selbst zu Fuß schwer möglich ist. Wenn man dann noch etwas zum Schieben dabei hat, wie etwa ein Fahrrad, einen Kinderwagen oder gar im Rollstuhl sitzt, ist es gar unmöglich. BewohnerInnen des Hauses sind in der Regel gezwungen über die Baumscheibe des Baumes unmittelbar vor dem Haus zu laufen, mit entsprechenden Auswirkungen für den Baum. Obendrein ist nun seit kurzem eine weitere Gehwegsperrung, welches den Gehweg komplett blockiert, zwei Häuser weiter südlich dazu gekommen.
Ich bin mir sicher, wenn eine Autofahrbahn so lange Zeit blockiert wäre, wäre schon längst etwas geschehen.
Es würde mich wirklich freuen, wenn Sie sich der Sache annehmen könnten, und endlich Bewegung in diese Sache kommt. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!

Mit freundlichen Grüßen
mcmcttor


Dr. Frank Mentrup

Sehr geehrte*r mcmcttor,

leider ist mir eine persönlichere Ansprache nicht möglich, da Sie sich in Ihrer Anfrage nicht mit Namen zu erkennen geben. Vielen Dank für Ihre Glückwünsche zu meiner Wiederwahl als Oberbürgermeister.

Wie Sie zutreffend schreiben, ist der Gehweg der Rudolfstraße 25 in Karlsruhe schon seit längerer Zeit durch ein Gerüst versperrt und die Nutzer sind zu einem Umweg gezwungen. Diese Maßnahme, die der/die Eigentümer*in veranlasst hat, ist jedoch zwingend notwendig, um die Sicherheit von Passantinnen und Passanten vor herabfallenden Gesteinsbrocken zu gewährleisten. Die straßenseitigen Balkone des Hauses sind in einem schlechten Zustand und müssen saniert werden. Die Durchführung der Sanierung liegt in der Verantwortung der/des Eigentümer*in. Auf eine Beschleunigung der Durchführung kann die Verwaltung jedoch nicht aktiv einwirken. Ich kann Ihnen versichern, dass seitens der zuständigen Ämter, des Bauordnungsamtes und der Denkmalschutzbehörde, ein sehr großes Interesse daran besteht, diese Situation zu verbessern und wir bereit sind mit der/dem Eigentümer*in zusammen zu arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Mentrup

25.01.21, 12:22 , 1 Kommentare [Kommentare einblenden] , Zustimmungen


mcmcttor

Sehr geehrter Herr Mentrup,

danke für Ihre Rückmeldung. Es ist für mich enttäuschend und nicht nachvollziehbar zu hören, dass es von Seiten der Verwaltung keinerlei Möglichkeiten zu geben scheint, diese Sanierung zu beschleunigen. Kann man sich als Eigentümer eigentlich alles erlauben? Was ist mit der Blockade des öffentlichen Gehwegraums? Wie bereits geschrieben, eine Autofahrbahn wäre aus einem solchen Grund mit Sicherheit nicht so lange blockiert. Da wäre der Protest sicherlich um ein vielfaches lauter. Was ist eigentlich mit Art. 14 GG (2) Eigentum verpflichtet? Oder bedeutet diese Pflicht des Eigentümers lediglich die Sicherheit der Passant*innen zu gewährleisten, nicht aber die Ursache des Problems zu beseitigen? Ich freue mich auf Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
mcmcttor

27.01.21, 11:11 , Zustimmungen