informelle Beteiligung offen

Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?

Sie fragen - der OB antwortet

Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.

Weiterhin können Sie Fragen anderer Bürgerinnen und Bürger kommentieren und bewerten, solange diese noch nicht beantwortet sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dazu vorher als Nutzerin oder Nutzer registrieren müssen. Fragen und Kommentare werden zuerst vom Moderationsteam gesichtet und dann freigegeben.
 


Laden Sie den OB zu sich ein

Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?

Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
Phase 1beendet

Sie fragen - der OB antwortet

Treten Sie durch einen Klick auf Neuen Beitrag verfassen in Austausch mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und stellen Sie ihm Ihre Frage.

Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Sehr geehrter Herr Dr. Mentrup,

im Rahmen des Verbraucherinformationsgesetzes wurden mittlerweile über 600 Anträge auf Auskunft über Lebensmittelkontrollergebnisse beim Ordnungs- und Bürgeramt gestellt. Jeder Antrag benötigt laut Auskunft einer dortigen Mitarbeiterin mehrere Stunden Bearbeitungszeit. Dieses Recht steht jedem Verbraucher bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000 Euro kostenfrei zu.

Könnte Karlsruhe eine Vorreiterrolle einnehmen und die Kontrollergebnisse auch ohne Anträge der Verbraucher veröffentlichen? Das bundeseinheitliche Gesetz gibt dafür eine Möglichkeit, welche beispielsweise in Berlin-Pankow erfolgreich umgesetzt wird. Dort ist unter der Internetseite https://pankow.lebensmittel-kontrollergebnisse.de/ eine Auflistung der Kontrollergebnisse mit Smileys zu sehen.

Dadurch würde Karlsruhe auf der einen Seite verbraucherfreundlich werden und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand massiv reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Bjarne Rest


Dr. Frank Mentrup

Sehr geehrter Herr Rest,

zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz – VIG) besteht momentan die Möglichkeit, sich über das Ergebnis von amtlichen Betriebskontrollen im Rahmen der Lebensmittelüberwachung im Einzelfall zu informieren.

Besonders schwerwiegende Vorkommnisse werden zudem durch die zuständigen Behörden gemäß § 40 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB) veröffentlicht.

Neben den beiden vorgenannten Instrumenten zur Verbraucherinformation gibt es in Karlsruhe seit vielen Jahren das Karlsruher-Hygiene-Siegel (KHS), welches aus Sicht der Lebensmittelhygiene und bezüglich der Einhaltung rechtlicher Vorgaben herausragende Betriebe auszeichnet. Es handelt sich um eine reine Positivbewertung. Der Aushang des Siegels ist freiwillig. Derzeit sind etwa 400 Betriebe damit ausgezeichnet worden.

Sowohl die Liste mit den Veröffentlichungen gemäß § 40 Absatz 1 a LFGB als auch eine Liste mit dem Karlsruher Hygiene Siegel finden Sie unter www.karlsruhe.de.

Grundsätzlich eröffnet Artikel 11 Absatz 3 der VO (EU) 2017/625 den Unteren Verwaltungsbehörden die Möglichkeit, die Kontrollergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sofern die Einstufungskriterien objektiv, transparent und öffentlich verfügbar sind und es geeignete Regelungen gibt, die gewährleisten, dass der Einstufungsprozess fair, schlüssig und transparent ist. Das Land Baden-Württemberg strebt, gemeinsam mit den anderen Bundesländern, eine bundeseinheitliche Regelung an, damit es in Bezug auf Transparenzregelungen nicht zu einem Flickenteppich kommt, dem je nach Ausgestaltung unterschiedliche Kriterien zugrunde liegen. Es wird befürchtet, dass dies einerseits die Verbraucher verunsichert und andererseits gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Zudem wäre eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse nicht gegeben, wenn jede Untere Verwaltungsbehörde ihre eigenen Bewertungskriterien aufstellt. Aus diesen Gründen hält die Stadt Karlsruhe eine weitere Veröffentlichung von Ergebnissen, wie sie etwa das sogenannte „Pankower-Modell“ verfolgt, im Moment nicht für zielführend.

Der Bundesrat fordert daher seit langem, zuletzt mit Beschluss vom 14. Februar 2020 (BR-Drucksache 657/19), die bestehenden sowie die in der öffentlichen Diskussion befindlichen Instrumente zur Transparenz in eine gesetzliche Gesamtkonzeption einzubinden und zu integrieren, um ein bundesweit einheitliches System zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Ergebnisse amtlicher Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen zu schaffen.
Aus den vorgenannten Gründen befürwortet auch die Stadt Karlsruhe eine bundeseinheitliche Lösung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Mentrup

17.03.21, 11:14 , 0 Kommentare , Zustimmungen