informelle Beteiligung offen

Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?

Sie fragen - der OB antwortet

Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.

Weiterhin können Sie Fragen anderer Bürgerinnen und Bürger kommentieren und bewerten, solange diese noch nicht beantwortet sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dazu vorher als Nutzerin oder Nutzer registrieren müssen. Fragen und Kommentare werden zuerst vom Moderationsteam gesichtet und dann freigegeben.
 


Laden Sie den OB zu sich ein

Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?

Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
Phase 1beendet

Sie fragen - der OB antwortet

Treten Sie durch einen Klick auf Neuen Beitrag verfassen in Austausch mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und stellen Sie ihm Ihre Frage.

Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Sehr geehrter Herr Dr. Mentrup,

warum blockiert die Stadt Karlsruhe die Schaffung von ökologischem Wohnraum?

Anstatt die über 70zig Jahre alten Bebauungspläne aus der Nachkriegszeit zu überarbeiten und die Festlegungen der Baunutzungsverordnung ( BauNVO ) für Allgemeine Wohngebiete mit einer maximalen Grundflächenzahl von 0,4 für Grundstücke, wie in den neuen Baugebieten „Neureut Kirchfeld Nord“ und „Knielingen 2.0“ bereits geschehen, für alle alten Bebauungspläne umzusetzen und für Allgemeingültig zu erklären, werden vom Bauordnungsamt- und Stadtplanungsamtes der Stadt Karlsruhe die Festlegungen in den geltenden Bebauungsplänen mit klar definierten Bautiefen von 18 Metern ignoriert und Bauvorhaben zum Nachteil der Bürger, allein nach § 34 Baugesetzbuch ( über das sich in die Umgebung einfügen ) beurteilt. Damit wird von der Verwaltung eine laut Bebauungsplan zulässige Bebauung von Grundstücken und die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum verhindert.

Warum werden bei Neubauvorhaben in bestehenden Baugebieten keine Flächenzuschläge für die gesetzlich vorgeschriebene Dämmung gewährt, sondern Neubauvorhaben nur in der Größe der ungedämmten unsanierten Umgebungsbebauung aus der Nachkriegszeit genehmigt?

Dies führt unweigerlich zu einem Wohnflächenverlust, da die Dämmung nicht wie bei den bestehenden Altbauten zusätzlich auf der Fassade aussen angebracht werden kann, mit der Folge, dass der Neubau um die Fläche der Dämmung kleiner wird als die ungedämmte Umgebungsbebauung.

Wie sollen so in Karlsruhe zusätzlicher dringend benötigter Wohnraum geschaffen und die Klimaschutzziele erfüllt werden?

Gleichzeitig wurden im gleichen Baugebiet Bauvorhaben genehmigt und Grundstücke nahezu komplett überbaut.

Fehlender Wohnraum, Nachverdichtung, Klimaschutz, Ökologie sind ständige Themen in der Presse.

Warum unterstützt die Verwaltung Ihre Bürger nicht bei konkreten Bauvorhaben zur Schaffung von ökologischem energieeffizientem Wohnraum?


Dr. Frank Mentrup

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Fragen zu bestehenden Baugebieten und Schaffung von zusätzlichem Wohnraum.

Grundsätzlich sind auch bei älteren, schon länger geltenden Bebauungsplänen deren planungsrechtliche Vorgaben und Festsetzungen einzuhalten.

Geringfügige Überschreitungen - wie zum Beispiel bei der nachträglichen Anbringung von Wärmedämmungen - werden jedoch in der Regel durch die Baugenehmigungsbehörde befreit. Dabei ist aber immer der Einzelfall zu betrachten, bezogen auf das jeweilige Grundstück und Bauvorhaben; pauschale Abweichungen oder Befreiungen sind hier nicht möglich.

Auf bestehendes Baurecht (zum Beispiel im Bereich von rechtskräftigen Bebauungsplänen) hat die Bauherrschaft auch einen Rechtsanspruch, der rechtlich eingeklagt werden kann. Im Übrigen ist die Verwaltung dazu verpflichtet, rechtlich zulässige Vorhaben auch entsprechend zu genehmigen; eine Verhinderung zulässiger Bebauung ist insofern nicht möglich.

Derzeit werden zahlreiche Bebauungspläne für neue Wohngebiete von der Verwaltung erarbeitet und durch die entsprechenden Beschlüsse des Gemeinderates auf den Weg gebracht (https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung.de). Klimaschutz, Ökologie und Energieeffizienz sind dabei wichtige Themen, die sowohl bei Nachverdichtungen, als auch bei der Planung von neuen Baugebieten immer berücksichtigt, intensiv betrachtet und abgewogen werden müssen.

Außerdem unterstützt die Stadt Karlsruhe vielfältige Projekte im Bereich des Klimaschutzes, die Sie mit ergänzenden Informationen auf der städtischen Internetseite (https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/klimaschutz/klimaprojekte.de) finden.
Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger, sowie alle Planenden bei konkreten Bauvorhaben durch die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (www.kek-karlsruhe.de) Beratung und Unterstützung erfahren.

Mit freundliche Grüße,
Ihr Frank Mentrup

12.04.21, 14:23 , 0 Kommentare , Zustimmungen