informelle Beteiligung offen

Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?

Sie fragen - der OB antwortet

Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.

Weiterhin können Sie Fragen anderer Bürgerinnen und Bürger kommentieren und bewerten, solange diese noch nicht beantwortet sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dazu vorher als Nutzerin oder Nutzer registrieren müssen. Fragen und Kommentare werden zuerst vom Moderationsteam gesichtet und dann freigegeben.
 


Laden Sie den OB zu sich ein

Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?

Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
Phase 1beendet

Sie fragen - der OB antwortet

Treten Sie durch einen Klick auf Neuen Beitrag verfassen in Austausch mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und stellen Sie ihm Ihre Frage.

Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Mentrup,

in den vergangenen Wochen wurde die Kriegsstraße zwischen der Karlstraße und dem Weinbrennerplatz von einer dreispurigen Autostraße aufwendig zu einer zweispurigen Straße zurückgebaut – offenkundig um die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer (Fahrrad und Fußgänger) zu erhöhen.

Eine ganz tolle Aktion!

Leider hat das Ganze auch eine Kehrseite.

Schon immer wurden von Lieferanten der Geschäfte und Arztpraxen der Fahrrad- bzw. Fußgängerweg (eine ca. 2 m breite, gemeinsame Spur an der Nordseite) als „Zwischenparkplatz“ verwendet.

Nachdem nunmehr eine Fahrspur weniger zur Verfügung steht ist der Bürgersteig (Fußweg und Fahrradweg) derzeit vormittags die Hälfte der Zeit von KFZ zugeparkt („wo soll ich denn sonst stehenbleiben?“).

Eine völlig ausreichende Abhilfe wäre hier (wie eigentlich schon seit längerem nötig) an den Querstraßen bzw. großen Einfahrten (hier insbesondere Lidl) einfach einen Stahlpfosten in die Wegmitte/auf die Trennlinie zwischen Fußgängerbereich und Fahrradbereich zu setzen.

Mit diesen 3, 4, 5 … Eisenstangen würde der Fußweg endlich wieder Fußgängerweg und der Fahrradweg endlich wieder Fahrradweg.

Da es sich hierbei um eine recht viel frequentierte Strecke für Fußgänger und Fahrradfahrer handelt, wären Ihnen sehr viele Menschen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas


Dr. Frank Mentrup

Sehr geehrter Thomas,

vielen Dank für Ihre Frage, zu der ich gerne wie folgt Stellung nehmen möchte.

Die zu Fußqehenden und Radfahrenden entlang der Kriegsstraße sollen in Fahrtrichtung Westen zwischen der Scheffelstraße und dem Weinbrennerplatz einen gemeinsamen Geh- und Radweg nutzen, was durch das Verkehrszeichen 240 der Straßenverkehrsordnung angezeigt wird. Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht stellen Pfosten im Verlauf des gemeinsamen Geh- und Radweges ein Verkehrshindernis dar.

Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Fläche und der vor Ort geltenden Radwegbenutzungspflicht kann die Straßenverkehrsstelle daher den Vorschlag, Pfosten aufzustellen unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit leider nicht befürworten.

So bleibt mir nur noch zu betonen, dass es nach den Vorgaben der
Straßenverkehrsordnung natürlich untersagt ist, auf dem Bordstein zu halten beziehungsweise zu parken. Dort parkende Fahrzeuge sind somit grundsätzlich ordnungswidrig abgestellt, was für Sie und andere Radfahrende natürlich ein schwacher Trost ist!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Mentrup

31.05.21, 16:23 , 0 Kommentare , Zustimmungen