informelle Beteiligung offen

Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?

Sie fragen - der OB antwortet

Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.

Weiterhin können Sie Fragen anderer Bürgerinnen und Bürger kommentieren und bewerten, solange diese noch nicht beantwortet sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dazu vorher als Nutzerin oder Nutzer registrieren müssen. Fragen und Kommentare werden zuerst vom Moderationsteam gesichtet und dann freigegeben.
 


Laden Sie den OB zu sich ein

Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?

Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
Phase 1beendet

Sie fragen - der OB antwortet

Treten Sie durch einen Klick auf Neuen Beitrag verfassen in Austausch mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und stellen Sie ihm Ihre Frage.

Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Sehr geehrter Oberbürgermeister,

wird es im Zusammenhang mit der Erhöhung des Preises für das Anwohnerparken in der Innenstadt zu einer Ungleichbehandlung zwischen Bürgern, die in der Innenstadt wohnen, und Bürgern, die außerhalb der Innenstadt wohnen, kommen? Zur Zeit wird ja nur die Verwaltungsarbeit jährlich bezahlt. Wird zukünftig monatlich für das parken pauschal bezahlt, zum Beispiel 30 Euro, bezahlen die Anwohner der Innenstadt für die Möglichkeit der Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes und die Anwohner anderer Stadtteile müssen nichts bezahlen. Ich sehe hier ein mögliches Problem mit Artikel 3 GG. Auch andere Stadtteile sind vollkommen zugeparkt, aber hier muss nichts bezahlt werden. Die Anwohner der Innenstadt können nichts dafür, dass so viele Auswärtige in die Innenstadt fahren. Vielen Dank. Bastian Baier


Dr. Frank Mentrup

Sehr geehrter Herr Baier,

Bewohnerparkzonen werden nur dort eingerichtet, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Anwohnenden des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in zumutbarer Entfernung einen Stellplatz zu finden. Diese Voraussetzungen gelten für alle Bewohnerparkzonen gleichermaßen.

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg beabsichtigt den Erlass einer entsprechenden landesrechtlichen Delegationsverordnung, um den Kommunen die eigenständige Festsetzung der Gebühren auch der Höhe nach zu übertragen. Sobald die Regelung auf der Landesebene in Baden-Württemberg vorliegt, kann die Stadt Karlsruhe anhand abgabenrechtlicher Vorgaben eine Gebührenkalkulation und damit auch eine Bemessungsgrundlage für das Bewohnerparken erstellen. Bei der zukünftigen Bemessung der Gebühren wird der Grundsatz der Gleichbehandlung uneingeschränkt gewahrt.

Eine abschließende Entscheidung über die zukünftige Höhe der Bewohnerparkgebühren liegt noch nicht vor. Unabhängig von den noch zu schaffenden rechtlichen Rahmenbedingungen erarbeitet die Stadtverwaltung derzeit eine Projektskizze zur Erstellung eines neuen Leitprojekts zum Thema „Mobilität“. Innerhalb des Leitprojektes soll das Thema "Parkraum" als solches, aber auch eine Anpassung der Gebühren für das Bewohnerparken mitberücksichtigt werden. Ziel ist dabei ein gesamtstädtisches Konzept, das die Bedürfnisse nach Mobilität, Lebensqualität und ökologischer Nachhaltigkeit in Einklang bringt und den begrenzten Parkraum bestmöglich nutzt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Mentrup

23.06.21, 10:13 , 0 Kommentare , Zustimmungen