Information und Austausch
Thema | Verwaltung |
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Zeitraum | Fortlaufend |
Zielgruppe | alle Einwohnerinnen und Einwohner |
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Sehr geehrter Herr Dr. Mentrup,
in Karlsruhe gibt es seit 2017 eine Nebenwohnsitzsteuer. Ich verstehe, warum diese Steuer Sinn macht, jedoch ist mir unverständlich warum gewisse Nebenwirkungen nicht wie in anderen Städten und Gemeinden durch Ausnahmen gelindert werden.
Ich bin getrennt lebend und habe mich mit meinem Partner darauf geeinigt die gemeinsame Tochter in einem sogenannten Nestmodell zu betreuen. In diesem Model bleibt das Kind in der bisherigen Wohnung während beide oder ein Elternteil "ein und aus fliegt". Ein oder beide Elternteile benötigen daher entsprechend eine Zweite Wohnung, normalerweise in möglichst unmittelbarer Nähe. Dieses Model ist in unserer Situation (in der nur ein Elternteil ein und ausfliegt) das mit Abstand beste. Allerdings kann ich in der durch die Trennung finanziell stark angespannten Situation nicht auch noch 10% Steuer auf die Kaltemiete zahlen und daher versperrt die Stadt Karlsruhe mir und meiner Familie diese Lebensform. In anderen Städten gibt es Ausnahmen von der Nebenwohnsitzsteuer für diesen Fall.
Wäre die Einführung solcher Ausnahmen auch in Karlsruhe denkbar?
s.a. https://web1.karlsruhe.de/Stadt/Stadtrecht/s-9-8.pdf
Dr. Frank Mentrup
Sehr geehrte Fragestellerin,
die Zweitwohnungsteuer soll die Inhaber von Zweitwohnungen in einem angemessenen Rahmen an der Finanzierung der von der örtlichen Kommune bereitgestellten Infrastruktur sowie am örtlichen Sozialprodukt beteiligen. Die Karlsruher Zweitwohnungsteuersatzung sieht bewusst keine Ermäßigungen für bestimmte Personenkreise, zum Beispiel Rentner, Studierende oder Personen mit geringerem Einkommen vor. Bei der Bemessung der Steuer spielen somit persönliche Verhältnisse keine Rolle. Es kommt nur auf den Tatbestand, die Existenz einer Zweitwohnung neben der Hauptwohnung an, unabhängig von wem und mit welchen Mitteln dieser besondere Aufwand einer Zweitwohnung finanziert wird. Wir können daher für das sog. Nestmodell aus Gründen der Gleichbehandlung aller Betroffenen leider keine Ausnahme machen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Mentrup
21.07.21, 10:46, 0 Zustimmungen , 0 Kommentare