informelle Beteiligung offen

Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?

Sie fragen - der OB antwortet

Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.

Weiterhin können Sie Fragen anderer Bürgerinnen und Bürger kommentieren und bewerten, solange diese noch nicht beantwortet sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dazu vorher als Nutzerin oder Nutzer registrieren müssen. Fragen und Kommentare werden zuerst vom Moderationsteam gesichtet und dann freigegeben.
 


Laden Sie den OB zu sich ein

Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?

Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
Phase 1beendet

Sie fragen - der OB antwortet

Treten Sie durch einen Klick auf Neuen Beitrag verfassen in Austausch mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und stellen Sie ihm Ihre Frage.

Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Sehr geehrter Herr Dr. Mentrup,

in Karlsruhe gibt es seit 2017 eine Nebenwohnsitzsteuer. Ich verstehe, warum diese Steuer Sinn macht, jedoch ist mir unverständlich warum gewisse Nebenwirkungen nicht wie in anderen Städten und Gemeinden durch Ausnahmen gelindert werden.

Ich bin getrennt lebend und habe mich mit meinem Partner darauf geeinigt die gemeinsame Tochter in einem sogenannten Nestmodell zu betreuen. In diesem Model bleibt das Kind in der bisherigen Wohnung während beide oder ein Elternteil "ein und aus fliegt". Ein oder beide Elternteile benötigen daher entsprechend eine Zweite Wohnung, normalerweise in möglichst unmittelbarer Nähe. Dieses Model ist in unserer Situation (in der nur ein Elternteil ein und ausfliegt) das mit Abstand beste. Allerdings kann ich in der durch die Trennung finanziell stark angespannten Situation nicht auch noch 10% Steuer auf die Kaltemiete zahlen und daher versperrt die Stadt Karlsruhe mir und meiner Familie diese Lebensform. In anderen Städten gibt es Ausnahmen von der Nebenwohnsitzsteuer für diesen Fall.

Wäre die Einführung solcher Ausnahmen auch in Karlsruhe denkbar?

s.a. https://web1.karlsruhe.de/Stadt/Stadtrecht/s-9-8.pdf


Dr. Frank Mentrup

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Zweitwohnungsteuer soll die Inhaber von Zweitwohnungen in einem angemessenen Rahmen an der Finanzierung der von der örtlichen Kommune bereitgestellten Infrastruktur sowie am örtlichen Sozialprodukt beteiligen. Die Karlsruher Zweitwohnungsteuersatzung sieht bewusst keine Ermäßigungen für bestimmte Personenkreise, zum Beispiel Rentner, Studierende oder Personen mit geringerem Einkommen vor. Bei der Bemessung der Steuer spielen somit persönliche Verhältnisse keine Rolle. Es kommt nur auf den Tatbestand, die Existenz einer Zweitwohnung neben der Hauptwohnung an, unabhängig von wem und mit welchen Mitteln dieser besondere Aufwand einer Zweitwohnung finanziert wird. Wir können daher für das sog. Nestmodell aus Gründen der Gleichbehandlung aller Betroffenen leider keine Ausnahme machen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Mentrup

21.07.21, 10:46 , 0 Kommentare , Zustimmungen