informelle Beteiligung offen

Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?

Sie fragen - der OB antwortet

Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.

Weiterhin können Sie Fragen anderer Bürgerinnen und Bürger kommentieren und bewerten, solange diese noch nicht beantwortet sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dazu vorher als Nutzerin oder Nutzer registrieren müssen. Fragen und Kommentare werden zuerst vom Moderationsteam gesichtet und dann freigegeben.
 


Laden Sie den OB zu sich ein

Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?

Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
Phase 1beendet

Sie fragen - der OB antwortet

Treten Sie durch einen Klick auf Neuen Beitrag verfassen in Austausch mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und stellen Sie ihm Ihre Frage.

Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mentrup,

ist die Teilnahme an der Earth Night am 7. September wieder einmal reine Symbolik?

Bereits seit vielen Jahren weise ich Sie und Ihre Ordnungsbehörden auf unnötig laufendes nächtliches Flutlicht von angrenzenden Sportvereinen hin. Teilweise die ganze Nacht hindurch. Ein in den Griff zu bekommendes Problem. Nur meinem Engagement und Ausdauer ist es zu verdanken, dass wir seit dem Jahr 2017 aufgrund eines Sponsors des Vereins, der meine Forderung nachvollziehen konnte, eine Zeitschaltuhr haben, die - wenn sie nicht abgeschaltet wird - um 22 Uhr das Flutlicht abschaltet. Lichtverschmutzung ist schlimm und gerade gemeinnützige Vereine sollten hier anders mit Ressourcen, sozialer Verantwortung und der Umwelt umgehen. Leider ist dies nicht der Fall.

Umso mehr erstaunt mich das jetzige Engagement und es interessiert mich, ob dies nur am 7. September so sein wird, oder generell das Verwaltungshandeln bestimmen wird.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Looser


Dr. Frank Mentrup

Sehr geehrter Herr Looser,

das Thema Lichtverschmutzung ist im täglichen Verwaltungshandeln der Stadt Karlsruhe fest verankert.

Verboten waren bisher schon beispielsweise Werbeanlagen im Außenbereich oder Himmelsstrahler. Zudem werden in städtebaulichen Verfahren, wie z.B. Bebauungsplänen, Vorgaben zur Vermeidung von Lichtemissionen gemacht.

Auch die Lichtverschmutzung durch Flutlichtanlagen von Sportvereinen spielt dabei eine Rolle. Bei Neuanschaffungen oder Umrüstungen werden diese in der Regel auf LED-Beleuchtung umgestellt. Viele Vereine besitzen inzwischen, allein schon aus wirtschaftlichen Gründen, eine Zeitschaltuhr an der Flutlichtanlage. Die Stadt weist die Sportvereine als Eigentümer der Flutlichtanlage auf einen achtsamen Umgang hin, beziehungsweise gibt konkrete Änderungen vor. Ein derzeit bei der Stadtverwaltung in Arbeit befindliches Konzept für ökologische Maßnahmen bei Sportvereinen behandelt das Thema Flutlichtanlagen.

Durch das neue Biodiversitätsstärkungsgesetz wurde zudem Mitte 2020 das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg um konkrete Vorgaben zur Eindämmung der Lichtverschmutzung gestärkt. Damit ist eine weitere Rechtsgrundlage, zusätzlich zum Bundesimmissionsschutzgesetz, gegeben. Konkret bedeutet dies beispielsweise, dass Fassadenbeleuchtungen an öffentlichen Gebäuden nun beantragt und genehmigt werden müssen. Bereits bestehende öffentliche Beleuchtungsanlagen müssen bis 2030 insektenfreundlich um- oder nachgerüstet werden. Dadurch werden alle öffentlichen Beleuchtungen in Hinblick auf den aktuellen Stand der Technik überprüft, angepasst, erneuert oder auch abgeschaltet. Karlsruhe ist zudem bei verschiedenen Projekten zur Auswirkung des Lichts auf die Umwelt involviert (z.B. Forschungsprojekt "NaturLicht", Alter Flugplatz Karlsruhe).

Mit der Teilnahme an der Earth Night am 7. September hat die Stadt Karlsruhe ein öffentliches Signal gesetzt, um auch in der Bevölkerung ein Nach- bzw. Umdenken zur Lichtverschmutzung anzuregen. Darüber hinaus soll mit der Aktion Earth Night das Erleben einer natürlich dunklen Nacht mitsamt dem Sternenhimmel wieder ermöglicht werden. Getragen und unterstützt wurde diese Aktion insbesondere von den Stadtwerken Karlsruhe sowie von zahlreichen weiteren Organisationen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Mentrup

21.09.21, 09:59 , 1 Kommentare [Kommentare einblenden] , Zustimmungen


Looser

Sehr geehrter Herr Mentrup,

ich hoffe, dass im neuen Konzept sinnlos, z.B. bei Tageslicht oder die ganze Nacht hindurch für niemanden laufendes Flutlicht, verboten werden wird. Stand jetzt. Hier läuft bei vollem Tageslicht die Flutlichtanlage. Klimaschutz ist den Sportvereinen leider herzlich egal. Soviel zur immer wieder gerühmten sozialen Verantwortung, die in den Vereinen gelehrt würde.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Looser

23.09.21, 19:18 , Zustimmungen