informelle Beteiligung offen

Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?

Sie fragen - der OB antwortet

Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.

Weiterhin können Sie Fragen anderer Bürgerinnen und Bürger kommentieren und bewerten, solange diese noch nicht beantwortet sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dazu vorher als Nutzerin oder Nutzer registrieren müssen. Fragen und Kommentare werden zuerst vom Moderationsteam gesichtet und dann freigegeben.
 


Laden Sie den OB zu sich ein

Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?

Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
Phase 1beendet

Sie fragen - der OB antwortet

Treten Sie durch einen Klick auf Neuen Beitrag verfassen in Austausch mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und stellen Sie ihm Ihre Frage.

Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Sehr geehrter Herr Dr. Mentrup,

meine Frage bezieht sich auf das Haus in der Kriegsstraße 94. Derzeit befinden sich dort im Erdgeschoss ein Restaurant und in den darüberliegenden Geschossen (wenn ich das richtig verstehe) befinden sich Sozialwohnungen, für welche die Stadt Karlsruhe bisher einen Zuschuss an die Vermieter gezahlt hat, um Wohnraum für sozial & finanziell Schwächere zu erhalten.

Nun habe ich per "Mundpropaganda" von einem der Bewohner erfahren, dass die Stadt Karlsruhe diese finanzielle Unterstützung eingestellt habe und die derzeitigen Mieter daher sich diese Wohnungen nicht mehr leisten können werden. Zudem sei ein Abriss oder Umbau des Hauses in ein Hotel geplant, was aber schwierig sein könne, da das Haus unter Denkmalschutz stehe.

Wären Sie bitte so freundlich und erläutern mir, inwiefern die obigen Informationen stimmen und wenn ja, warum z. B. die Sozialwohnungen nicht mehr erhalten werden? Wird an anderer Stelle Ersatz geschaffen oder kursieren hier falsche Informationen bzw. fehlen da Hintergrundinformationen? Für eine grundsätzliche Aufklärung zum Hintergrund, Status Quo und ggf. Plänen des Hauses in der Kriegsstraße 94 wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
David


Fehr

Hallo David,

aus Gründen des Datenschutzes ist es uns als Stadtverwaltung leider nicht möglich, Ihnen mitzuteilen, unter welchen Adressen sich Wohnungen befinden, für die von der Stadt Karlsruhe Zuschüsse geleistet werden.

Allgemein gilt, dass Wohnungen, für die Zuschüsse nach dem Landeswohnraumfördergesetz geleistet werden, nur für eine bestimmte Frist dem Belegrecht unterliegen. Die bestehenden Verträge zwischen den Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümern der Wohnung und den Bewohnerinnen beziehungsweise Bewohnern, gelten auch nach Ablauf der sogenannten Bindungsfrist weiter. Insofern sind hier die Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuches anzuwenden.

Zu Ihrer Befürchtung, dass Mieterinnen beziehungsweise Mieter bestimmter Häuser sich ihre Wohnungen nicht mehr leisten können, wenn Unterstützungen der Stadt Karlsruhe eingestellt werden, ist grundsätzlich anzumerken, dass die Stadt soweit sie selbst Gebäude oder Wohnungen angemietet hat, diese Vertragsverhältnisse nur beendet, wenn für die Bewohnerinnen und Bewohner entsprechende Ersatzunterkünfte zur Verfügung stehen.

Sofern der Ihnen bekannte Bewohner weitere Fragen haben sollte, bitten wir Sie, ihm zu empfehlen, sich unmittelbar an seinen Vermieter zu wenden.

Freundliche Grüße vom Moderationsteam

03.09.19, 15:19 , 0 Kommentare , Zustimmungen