informelle Beteiligung offen

Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?

Sie fragen - der OB antwortet

Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.

Weiterhin können Sie Fragen anderer Bürgerinnen und Bürger kommentieren und bewerten, solange diese noch nicht beantwortet sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dazu vorher als Nutzerin oder Nutzer registrieren müssen. Fragen und Kommentare werden zuerst vom Moderationsteam gesichtet und dann freigegeben.
 


Laden Sie den OB zu sich ein

Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?

Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
Phase 1beendet

Sie fragen - der OB antwortet

Treten Sie durch einen Klick auf Neuen Beitrag verfassen in Austausch mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und stellen Sie ihm Ihre Frage.

Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Frage zum Wohnberechtigungsschein bei Neubau:

Sehr geehrter Herr Mentrup.

Wir haben wegen des WBSs keine Möglichkeit in Karlsruhe und Umgebung eine neue Wohnung im „Betreuten Wohnen“ zu mieten.
Nach unserer Information ist die Bedingung für den WBS, dass die Einkommensgrenze für 2 Personen 49.300 EUR/Jahr, die Vermögensfreigrenze 123.250 EUR beträgt. Können Sie uns bitte diese Diskrepanz erklären?

Wer über eine Einkommen von 49.300 Euro im Jahr verfügt, kann sich locker den Wohnstift, bzw. die Fächerresidenz leisten. Aber er darf auch eine Wohnung in der „Alten Mälzerei“ anmieten. Wir erreichen diese Summe bei weitem nicht, aber haben eine kleine Eigentumswohnung im Wert von 200000 EUR.

Müssen wir wirklich nach "auswandern"?

Mit freundlichen Grüßen
die Bergwälderin


Dr. Frank Mentrup

Sehr geehrte Bergwälderin,

ich denke nicht, dass Sie auswandern müssen. In Karlsruhe gibt es eine Vielzahl von Einrichtungen, die „Betreutes Wohnen“ anbieten. Näheres hierzu kann im Internet auf der Seite der Stadt Karlsruhe nachgelesen werden: https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/senioren/seniorenwegweiser/wohnen/wohnen_mit_service/wohnanlagen.de

Nur bei einem kleinen Bruchteil handelt es sich um geförderte Wohnungen, für deren Bezug ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist. Der Wohnberechtigungsschein ist eine soziale Leistung des Landes und vom Einkommen und Vermögen abhängig. Für ab 2009 geförderte Wohnungen hat das Land die Einkommensgrenze für einen Zweipersonenhaushalt auf 49.300 Euro brutto pro Jahr und die Vermögensfreigrenze auf 123.250 Euro festgelegt. Eine Eigentumswohnung zählt nur insoweit zum Vermögen, als deren Wert die Höhe der valutierenden Darlehen übersteigt. In dieser Frage hilft Ihnen das städtische Liegenschaftsamt gerne weiter (la@karlsruhe.de oder Telefon 133-6430 bzw. 133-6415).

Ich wünsche Ihnen für das Neue Jahr alles Gute und viel Erfolg bei der Suche einer passenden betreuten Wohnung in Karlsruhe.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Mentrup

02.01.20, 15:52 , 0 Kommentare , Zustimmungen