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Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?

Sie fragen - der OB antwortet

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Phase 1beendet

Sie fragen - der OB antwortet

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Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Sehr geehrter Herr Dr. Mentrup,
in den BNN vom 29.02.2020 fragen Sie nach Ideen zur Grundstücksfrage der Bildungsakademie der Handwerkskammer KA.
Ich habe da eine Idee.
Derzeit wird ein Genehmigungsverfahren für ein für die Handwerkskammer ziemlich optimales Grundstück im Rheinhafen KA mit rd. 30.000 qm durchgeführt. Leider für einen falschen Zweck. Die Nutzung dieses Grundstück für die Fa. Schleith führt zu weiteren völlig unzumutbaren300 Lkw-Fahrten/t in den Flaschenhals Hafengebiet = 75.000 Fahrten bei 250 Arbeitstagen/a über die Honsellstraße und zu großen Teilen über die Rheinhafenstraße und das, nachdem vor einiger Zeit der Fa. Mineralix mit Sitz in Gaggenau zu der bestehenden extremen Belastung mit Lkw-Fahrten über die Rheinhafenstraße die Behandlung von 300.000 t Bauschutt = 60.000 Lkw-Fahrten/a und der Fa. Knettenbrech eine nicht bekannte Zahl von Lkw-Fahrten genehmigt wurden. Lkw's der Fa. Mineralix (Gaggenau) , Zens (Rheinstetten), Südroh (Rheinstetten), Joos (Hardheim), Omlor(Homburg) und viele Lkw’s von Lieferbetonwerken (Peter-Beton - Sandweier, Waibel-Beton - Herbolzheim und viele andere überschwemmen täglich die Rheinhafenstraße mit 25 to Schutt- Kiesfahrzeugen und 5t Betonmischern mit Quelle und Ziel weit außerhalb von KA. Diese Firmen haben allesamt ihren Firmensitz außerhalb von KA. Die Stadt KA hat so gut wie nichts von deren Aktivitäten, lediglich Lärm, Schmutz und Abgase für die Bevölkerung im Westen der Stadt. Das Jahresergebnis des Hafens ist mehr als überschaubar und rechtfertigt diese Ansiedlungspolitik in keiner Weise. Das Gewerbesteuerergebnis auf Grund der Zerlegungsanteile nach den Lohnsummen ist ebenso überschaubar/gering. Die Recycling -Abteilungen der agierenden Unternehmen brauchen nur wenige Arbeitsplätze vor Ort nutzen aber die Einladung der Hafenverwaltung KA gerne, ihre Problemabteilungen dort unter zu bringen. Frau Salisch und Herr Eidenmüller haben es gewagt, ansatzweise Wohnen und Arbeiten im Hafengebiet zum Thema zu machen. Leider sind sie gescheitert. Etliche andere Häfen, Rotterdam, Duisburg, Straßburg, Kehl und z.B. Mannheim gingen inzwischen diesen Weg. KA leider nicht, bisher nicht, aber es ist nie zu spät.
Lange Rede - kurzer Sinn: Weisen Sie die Hafenverwaltung in ihre Schranken, bieten Sie diese Flächen der Handwerkskammer an und machen Sie die Anwohner der Rheinhafenstraße etwas glücklicher - ersparen sie den Anwohnern weitere im Grunde völlig unzumutbare Belastungen.


Die Schnauze voll

Die zusätzlichen 300 LKW Fahrten verdoppeln sich bei Hin- und Rückfahrt auf 600 !

08.03.20, 15:04 , 0 Kommentare , Zustimmungen


AW

Sehr geehrter Herr Dr. Mentrup,
die vorgeschlagene Nutzung wäre doch eine sehr gute Alternative zur aktuellen und zu der zu befürchtenden Entwicklung des Rheinhafens zu einem riesigen Müllumschlagsplatz. Die Lage des Karlsruher Rheinhafens und der völlig überlasteten angrenzenden Bereiche ist für die Ansiedlung weiterer verkehrs- und vor allem LKW-intensiver Betriebe absolut ungeeignet.
Wie stellen Sie sich die zukünftige Nutzung des Rheinhafens vor? Wollen Sie wirklich zulassen, dass der Verkehr rund um den Rheinhafen noch weiter zunimmt? Und zusätzlich zu den schon jetzt zahlreichen Emissionen im Westen Karlsruhes durch den Umschlag und die Behandlung von u.a. gefährlichen Abfällen die Belastung weiter zu- und die Wohn- bzw. Lebensqualität weiter abnimmt? Der Rheinhafen mit seinen zahlreichen Emmissionsquellen befindet sich bekannterweise in der hauptsächlich vorherrschenden Windrichtung zu Karlsruhe und zum Beispiel auch die ohnehin schon stark belastete Hardt- und Vogesenschule liegt in unmittelbarer Nähe der beantragten Anlage.
Der Bereich ist schon jetzt weit über ein erträgliches Maß mit Lärm und Verkehr belastet. Beim Thema Lärm wird seit Kurzem - so ist zu hoffen - einerseits mittels Tempolimit endlich etwas in die richtige Richtung unternommen. Es kann doch nicht sein, dass gleichzeitig durch die Ansiedlung verkehrsintensiver Unternehmen hingegen noch mehr Verkehrslärm erzeugt wird? Der größte Teil des Abfalls der beantragten Anlage soll - wenn überhaupt tatsächlich irgendwann etwas von dem Abfall per Schiff den Rheinhafen verlässt - über die Straße hin- und abtransportiert werden. Was hat die Stadt Karlsruhe davon, immer mehr Betriebe mit hohem LKW-Aufkommen im Hafen ansiedeln zu lassen oder dies gar zu fördern?

10.03.20, 20:46 , 0 Kommentare , Zustimmungen


Daxlandener

Sehr geehrter Herr Dr. Mentrup,
können Sie - sollte es tatsächlich zur Genehmigung der Anlage kommen - sich intensiv dafür einsetzen, dass der Schwerlastverkehr ausnahmslos über die Rheinhafenbrücke (ugs. Schneckenudel) direkt zur B10 geführt wird? Seit deren Bau und dem Wegfall der bis dahin störenden Schienenquerung ist eine direkte Anbindung des Hafens an das Fernstraßennetz über die Südtangente vorhanden und sollte zur Entlastung der Anwohner in Daxlanden und Grünwinkel ausschließlich - auch in Richtung Süden genutzt werden. Über die Südtangente bis zum Bulacher Kreuz und dann weiter über die L605 zur A5 oder B3 besteht eine unwesentlich längere, mit Lärmschutz ausgestattete und weniger Anwohner belastende Verbindung als die vielfach genutzte Route über Rheinhafen- oder Eckenerstraße zur leider völlig überdimensioniert ausgebauten B36. Die Rheinhafenstraße ist als ursprünglich notwendige Verbindung von der Pulverhausstraße zum Rheinhafen als historisch und überholt einzustufen und aufgrund ihres Verlaufs mitten durch das Wohngebiet von Daxlanden für die Anwohner unzumutbar und sollte zur Reduzierung des umfangreichen Schleichverkehrs weitestmöglichst zurück gebaut und zur Vermeidung von Missverständnissen dringend umbenannt werden. Was planen Sie für die Entlastung der Anwohner der Rheinhafen- und Eckenerstraße zu unternehmen?

11.03.20, 15:09 , 0 Kommentare , Zustimmungen


Dr. Frank Mentrup

Sehr geehrte/r Fragesteller/,

vielen Dank für Ihre Frage im Bürgerbeteiligungsportal „Sie fragen, der OB antwortet“ vom 3. März 2020. Ihre Frage bezieht sich auf den zukünftigen Standort der Bildungsakademie der Handwerkskammer Karlsruhe.

Die Bildungsakademie des Handwerks ist eine der größten Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für das Handwerk in der Region. Diese zeichnet sich durch ein vielfältiges Dienstleistungsangebot aus, das von der die Berufsorientierung für Schüler, die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung für Lehrlinge, die Gesellen- und Meistervorbereitung, Firmenschulungen, technische und kaufmännische Fortbildungslehrgänge bis hin zum Betriebswirt reicht.

Um diese vielfältigen Aufgaben zu erfüllen und um die Vielzahl der unterschiedlichen Besucher der Bildungsakademie zielführend zu erreichen, ist ein zentraler, möglichst innerstädtischer Standort für die Bildungsakademie zwingend notwendig. Gerade vor dem Hintergrund, dass viele Schüler/innen und Auszubildende diese Einrichtung besuchen, muss eine fußläufige Anbindung an den ÖPNV vorhanden sein. Hinzu kommt, dass auch für Firmenschulungen oder Fortbildungslehrgänge eine gute Erreichbarkeit sowohl mit dem ÖPNV als auch per Individualverkehr gegeben sein muss.

Sie haben vorgeschlagen, ein Gelände im Rheinhafen für die Bildungsakademie des Handwerks zu nutzen. Dieses Gelände, für das bereits seit 2017 ein langfristiges Mietverhältnis besteht, ist aus den oben genannten Gründen für die Nutzung durch die Handwerkskammer Karlsruhe ungeeignet. Weder ist der Standort zentral innerstädtisch, noch ist eine fußläufige Anbindung an den ÖPNV gegeben. Eine solche Anbindung kann auch weder kurzfristig noch mit zumutbarem finanziellem und baulichem Aufwand hergestellt werden.

Des Weiteren weisen Sie in Ihrer Anfrage auf die verkehrlichen Belastungen in der Rheinhafenstraße durch im Hafengebiet angesiedelte Unternehmen hin. Das Hafengebiet ist Karlsruhes einziges Industriegebiet. Viele Unternehmen haben dort ihren Sitz, eine Vielzahl der von Ihnen genannten Unternehmen besitzt dort Grundeigentum, auf dem sie ihre Aktivitäten entfalten. Die grundsätzliche Nutzung eines Industriegebietes zu Wohnzwecken ist durch die Baunutzungsverordnung verboten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Mentrup

31.03.20, 10:10 , 0 Kommentare , Zustimmungen