informelle Beteiligung offen

Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?

Sie fragen - der OB antwortet

Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.

Weiterhin können Sie Fragen anderer Bürgerinnen und Bürger kommentieren und bewerten, solange diese noch nicht beantwortet sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dazu vorher als Nutzerin oder Nutzer registrieren müssen. Fragen und Kommentare werden zuerst vom Moderationsteam gesichtet und dann freigegeben.
 


Laden Sie den OB zu sich ein

Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?

Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
Phase 1offen

Sie fragen - der OB antwortet

Treten Sie durch einen Klick auf Neuen Beitrag verfassen in Austausch mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und stellen Sie ihm Ihre Frage.

Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Sehr geehrter Herr Mentrup,
mit großem Interesse verfolge ich die vielen zukunftsgerichteten Entwicklungen im Karlsruher Stadtbereich in Bezug auf Wohnen, Arbeiten, Mobilität etc. Man kann erkennen, dass hier kritische beobachtet und entsprechend geplant und reagiert wird. Insbesondere sind hier die Verkehrsberuhigungen zur Förderung von Gesundheit und Sicherheit zu nennen. Leider erkennen wir hier in Rüppurr wenig bis nichts von diesem erfreulichen Trend. Ich bin hier viel per Fuß oder Rad und oft mit Kindern unterwegs. Viel zu oft sind wir konfrontiert mit überhöhter Geschwindigkeit, Falschfahren und -parken, nicht nur an den prekären Verkehrsführungen wie Rüppurrer Schloss oder Ostendorfplatz, und ohrenbetäubend lärmenden Straßenbahnen. Erfreulicherweise wurde bei der Bürgerversammlung im letzten Jahr auf das Recht auf Gesundheit und Sicherheit hingewiesen. Eine angemessene Verbesserung der Situation soll nun aus finanziellen Gründen warten? Das kann doch nicht sein! Wir meinen, es gibt viele Möglichkeiten, die Situation mit geringen Mitteln deutlich zu verbessern. Andere Großstädte machen es bspw. mit Geschwindigkeitsbegrenzung 20 / 40 km/h vor. Nun meine Frage: Wie können wir den Segen der modernen Stadtentwicklung spürbar für die Bürger auch nach Rüppurr bringen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
S. Cardona


Dr. Frank Mentrup

Sehr geehrter Herr Cardona,

das Thema Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit ist mir ein großes Anliegen. Die Verkehrsbehörde hat in der Vergangenheit an vielen Stellen im Stadtgebiet Geschwindigkeitsreduzierungen vorgenommen. So sind viele Straßenabschnitte in Wohngebieten mit Tempo 30 Regelungen verkehrsberuhigt worden.

In der Allmendstraße wurde Tempo 20 angeordnet, nachdem die Straße niveaugleich ausgebaut und als Mischfläche ausgewiesen wurde. In der Herrenalber Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h gesenkt.

Geschwindigkeitsreduzierungen setzen immer eine rechtliche Grundlage voraus, an die die Stadt Karlsruhe strikt gebunden ist. Aus Rüppurr wurden im Januar bereits einige Vorschläge zur Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung an die Stadtverwaltung herangetragen und durch die Fachämter geprüft.

Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen setzen eine Überschreitung des Lärmpegels von 70 Dezibel tags beziehungsweise 60 Dezibel nachts voraus. Der jeweilige Lärmpegel wird anhand verschiedener Parameter berechnet. Hierzu zählen das Verkehrsaufkommen und der Straßenquerschnitt. Das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz berechnet diese in den nächsten Monaten neu.

Die Schwierigkeiten bei der Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen haben im übrigen keine finanziellen Ursachen sondern rühren vielmehr daher, dass die rechtlichen Voraussetzungen durch den Gesetzgeber im letzten Jahr deutlich verschärft worden sind. So ist nun zusätzlich unabdingbar, dass betroffene Straßenbereiche niveaugleich ausgebaut sind und überwiegend eine Aufenthaltsfunktion haben müssen. Auch die Verkehrsmengen, die den Straßenabschnitt befahren, dürfen nicht besonders hoch sein.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Mentrup

18.05.18, 11:37 , 0 Kommentare , Zustimmungen