informelle Beteiligung offen

Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?

Sie fragen - der OB antwortet

Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.

Weiterhin können Sie Fragen anderer Bürgerinnen und Bürger kommentieren und bewerten, solange diese noch nicht beantwortet sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dazu vorher als Nutzerin oder Nutzer registrieren müssen. Fragen und Kommentare werden zuerst vom Moderationsteam gesichtet und dann freigegeben.
 


Laden Sie den OB zu sich ein

Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?

Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
Phase 1offen

Sie fragen - der OB antwortet

Treten Sie durch einen Klick auf Neuen Beitrag verfassen in Austausch mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und stellen Sie ihm Ihre Frage.

Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Sehr geehrter Herr Mentrup,
mit großem Interesse verfolge ich das Bauvorhaben der DITIB MOSCHEE in der Karlsruher Oststadt. Viele Bürger wissen darüber nichts genaues darüber.
Was bedeutet in der heutigen Zeit DITIB?
Wissen Sie das?
Kennen Sie die Folgen der Islamisierung in der Welt?
Kennen Sie die Gesetze der Scharia bezüglich Menschenrechte, so wie wir sie im christlichen Europa verstehen?
Was wissen Sie über Kinderehen, Genitalverstümmelungen Ehrenmord und den Grund ein Kopftuch zu tragen?
Was bedeutet eine Kuppel und ein Minarett?
Ich war bei der Infoveranstaltung in der Moschee.
Es gab keine befriedigende Auskunft darüber.
Es wurde dort zwar gesagt, das Gebäude sei schlecht isoliert und die sanitäre Anlagen müsste erneuert werden, daraus ergibt sich für mich nicht schlüssig die Notwendigkeit einer großen Kuppel und eines weit sichtbaren Minaretts.
Ist es nicht eher eine Landnahme, wenn in der Stadt des Rechts eine der größten Zentakmoscheen Europas geplant ist?
Dies käme im Umkehrschluss dem Bau des Kölner Doms in Mekka gleich.
Religionsausübung und Religionsfreiheit sollte unpolitisch sein.
Ist Ihnen das Erdogan Zitat bekannt : unsere Moscheen sollen unsere Kasernen, unsere Gläubige unsere Soldaten, die Kuppeln die Helme und die Minarette die Speere sein?
Dies alles im Kampf gegen die Ungläubigen?
Wissen Sie und die nichtmuslimischen Bürger, dass sie damit gemeint sind?
Was gedenken Sie hinsichtlich der Sicherheit der nichtmuslimischen Bürger zu tun? Geben Sie bitte den Karlsruher Bürgern ausreichend Gelegenheit sich über die Folgen einer solchen
Großmoschee in Karlsruhe informieren.
Geben Sie bitte den Karlsruher Bürgern Gelegenheit mitzubestimmen was mit ihrer Stadt geschieht.

Hinterher klüger geworden zu sein, ist zwar gut. Jedoch vorher gut informiert und umsichtig gehandelt haben, ist deutlich besser.

Mit freundlichen Grüßen,
Heimatliebe


Dr. Frank Mentrup

Sehr geehrte/r "Heimatliebe",

der Bauantrag der Ditib-Gemeinde ist nach den Regeln der Landesbauordnung und des Bundesbaugesetzbuches zu beurteilen und zu entscheiden. Es handelt sich hier um eine Angelegenheit, welche die Stadt Karlsruhe als staatliche Pflichtaufgabe im übertragenen Wirkungskreis wahrnimmt. Da der Bauherr nach § 58 Abs. 1 LBO einen Rechtsanspruch auf Erteilung der beantragten Baugenehmigung hat, wenn dem genehmigungspflichtigen Vorhaben keine von der Baurechtsbehörde zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, eignet sich die Frage der baurechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens grundsätzlich nicht für eine Erörterung mit den Einwohnern. Das Bauvorhaben war am 18. Januar 2018 Gegenstand einer öffentlichen Informationsveranstaltung des Bürgervereins Oststadt mit anschließender Podiumsdiskussion war. Im Rahmen der Veranstaltung wurden die Pläne für den Moscheeneubau der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt und die Besucher hatten Gelegenheit, kritische Fragen zu stellen wie auch Sie sie hier aufwerfen. Allerdings dürfen solche Fragen keine Entscheidungskriterien für die Genehmigung eines Bauantrages sein.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Mentrup

25.05.18, 13:39 , 0 Kommentare , Zustimmungen