informelle Beteiligung offen

Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?

Sie fragen - der OB antwortet

Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.

Weiterhin können Sie Fragen anderer Bürgerinnen und Bürger kommentieren und bewerten, solange diese noch nicht beantwortet sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dazu vorher als Nutzerin oder Nutzer registrieren müssen. Fragen und Kommentare werden zuerst vom Moderationsteam gesichtet und dann freigegeben.
 


Laden Sie den OB zu sich ein

Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?

Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
Phase 1beendet

Sie fragen - der OB antwortet

Treten Sie durch einen Klick auf Neuen Beitrag verfassen in Austausch mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und stellen Sie ihm Ihre Frage.

Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Guten Tag,

Eine Frage zur Parksituation in Karlsruhes Randgebieten wie z.b. Grünwinkel. Ich wohne in der Robert Blum Strasse. Seit ca. 1 Jahr kommt es bedingt duch die Entscheidungen von Lidl usw. Ihre Parkplätze für Dauerparker zu sperren, bzw. Dauerparkplätze zu vermieten zu Parkproblemen für die Anwohner.

Pendlerparkplätze werden in die Wohngebiete verlagert.

Inzwischen ist es so, das Bewohner in unserem Wohngebiet vor 17 Uhr nicht mehr parken können. Heisst also wir können vor 17 Uhr nicht nach hause kommen oder wir müssen uns bei Lidl einen Parkplatz mieten. Es ist auch so das Einfahrten rigoros zugeparkt werden. Gehwege werden zugeparkt. Und zwar beidseitig. Rettungsfahrzeuge könnten manchmal nicht mehr in die Strasse einfahren. Selbst ich, mit einem normalen PKW habe manchmal Probleme durchzufahren. Für mich ich währe die Lösung Anwohnerstrassen zu etablieren. Ist irgend etwas in dieser Richtung geplant


Dr. Frank Mentrup

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich bedauere es ebenfalls, dass in Ihrem Stadtteil die Parksituation so schwierig ist. Grundsätzlich besteht allerdings kein eigener Anspruch auf einen Stellplatz im öffentlichen Verkehrsraum.

Die genannten Einkaufsmärkte haben ein nachvollziehbares Interesse, ihre Stellplätze für Dauerparker zu sperren oder zu vermieten.

Ebenso gut kann ich aber auch nachvollziehen, dass Sie sich über den gestiegenen Parkdruck ärgern. Aufgrund Ihrer Hinweise werde ich den Vollzugsdienst bitten, die Situation bei Ihnen im Auge zu behalten.

Die Thematik des Anwohnerparkens ist seit der Durchsetzung des Verbots der Straßenverkehrsordnung zum Gehwegparken immer mehr in den Fokus gerückt, ist allerdings kein Allheilmittel. Die Neuausweisung oder Veränderung einer Bewohnerparkzone führt in der Regel zu Verdrängungseffekten, so dass andere Stadtteile betroffen sind.

Vor dem Hintergrund, dass in den letzten Jahren aus verschiedenen Stadtteilen immer wieder die Forderung nach Ausweitung von Bewohnerparkzonen gestellt wurde, beabsichtigt die Stadtverwaltung aber eine einheitliche, eventuell stadtweite Betrachtung der Bewohnerparkzonen. Die hierzu notwendigen Untersuchungen und Bewertungen des Parkraumes sind jedoch erst nach der Umsetzung des Projektes „Faires Parken/Gehwegparken“, ab 2019, möglich.

Dabei ist zu beachten, dass bei der Ausweisung von Bewohnerzonen tagsüber maximal 50 Prozent und nachts 75 Prozent der Stellplätze für die Anwohnenden bevorrechtigt ausgewiesen werden können, was in bestimmten Stadtteilen, auch nach Ausweisung einer Bewohnerparkzone, nicht zur Verbesserung der Parksituation für die Anwohnenden führen würde.

Mit freundlichen Güßen
Ihr Frank Mentrup

29.06.18, 10:58 , 0 Kommentare , Zustimmungen