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Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

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Sie fragen - der OB antwortet

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Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
Phase 1beendet

Sie fragen - der OB antwortet

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Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Sehr geehrter Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup,

mit Staunen und Schrecken habe ich heute in der BNN in einer kleinen Randnotiz den Hinweis gelesen, dass es Familien mit Kindern über 5 Jahren künftig nicht mehr möglich sein wird, im Karlsruher Stadtgebiet gemeinsam Frischluft schnappen zu gehen - es sei denn, die Familie trägt Maske oder hält einen Sicherheitsabstand von 1,5 m untereinander ein.

Die Maske mag in manchen Alltagssituationen ein nützliches Utensil sein, um das Übertragungsrisiko von Coronaviren zu vermindern. Sie ist bereits in den meisten Innenräumen und hochfrequentierten Außenräumen vorgeschrieben. Doch muss es denn sein, ein Utensil, das das Aufnehmen frischer Luft erschwert, auch beim Außenaufenthalt vorzuschreiben, der genau dazu dient, selbige aufzunehmen? (Zumal der Grund dieser Vorschrift nicht etwa die Vermeidung der Übertragung von Viren zum Ziel hat, sondern die Erleichterung der Arbeit des Ordnungsamts…) Ich spreche nicht etwa von einem Aufenthalt in der dicht gedrängten Fußgängerzone, sondern einem Aufenthalt auf leeren Stadtteilstraßen oder in der freien Natur.

Ist es wirklich in Ihrem Sinne, dass beim Sonntagsspaziergang gesunde Ü-5 Kinder auch zu ihren Eltern und Geschwistern Abstand halten müssen, wo die fehlende körperliche Nähe doch ohnehin schon ein gravierendes Problem der Corona-Zeit darstellt? Macht es Sinn, dass wir unseren 5-jährigen Sohn draußen tröstend, ermutigend oder einfach liebevoll in den Arm nehmen dürfen, unsere 7-jährige Tochter aber erst um Maskierung bitten müssen?

Lieber Herr Dr. Mentrup, in der schwierigen Anfangszeit des ersten Corona-Lockdowns habe ich Sie als besonnen und überlegt agierenden Oberbürgermeister erlebt. Wäre es Ihnen möglich, diese Verordnung noch einmal zu überdenken und zu prüfen, ob der Zweck, den sie erfüllen soll, auch auf eine Weise erreicht werden kann, die weniger Schäden im zwischenmenschlichen Bereich hinterlässt?

Wir haben Ende Oktober, der Winter hat noch nicht begonnen, Erkältungswellen werden uns noch über Monate begleiten. Was wir und unsere Kinder in dieser stark reglementierten Corona-Zeit dringend brauchen sind Nischen, in denen wir uns - zumindest im familiären Rahmen - frei in der Natur bewegen, frische Luft und Licht tanken und menschliche Nähe erfahren können. Aus meiner Sicht wäre die Wiederherstellung solcher Nischen eine Hygienemaßnahme von größter Bedeutung.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und danke Ihnen für Ihre Zeit!

Freundliche Grüße
Jasmine Jacob


Eni

Wunderbar geschriebener Artikel mit einem sehr wichtigen Anliegen! Ich stimme 100% zu.

27.10.20, 12:45 , 0 Kommentare , Zustimmungen


Ernst Ott

Eine so sinnlose und praktisch undurchführbare Anweisung kann nur eines hervorbringen: Die Lust zum zivilen Ungehorsam. Ich glaube nicht, dass dies von der Stadt gewünscht ist.

27.10.20, 22:00 , 0 Kommentare , Zustimmungen


Dr. Frank Mentrup

Sehr geehrte Frau Jacob,

in den letzten Tagen wurde ich als Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe von vielen Bürgerinnen und Bürger angeschrieben, die mir ihr Unverständnis über die Einführung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum mitteilten. Anlass der Kritik war - wie auch bei Ihnen - nicht das Tragen der Maske an sich, sondern dass diese Verpflichtung auch für Familienangehörige gelten soll.

Lassen Sie mich zunächst auf eines hinweisen: Entgegen der Darstellung in den Medien, ist die Anordnung nicht erst durch die Stadt Karlsruhe ergangen, sondern bereits durch das Land Baden-Württemberg mit dem Erlass der Corona-Verordnung (CoronaVO) verfügt worden.

Die zum Zeitpunkt des Erlasses der Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe geltende CoronaVO enthielt bereits die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerbereichen. Im rechtlichen Sinn bezieht sich dieser Begriff räumlich auf alle dem Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen. Es sind darunter nicht nur Fußgängerzonen, sondern praktisch jeder Gehweg einzusortieren.

Diese Verpflichtung aus der CoronaVO sieht aber keine Befreiung für Ehegatten, Paare und Lebensgemeinschaften vor. Es gibt zwar für bestimmte Personen Ausnahmeregelungen, wie beispielsweise für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr oder auch Personen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind. Es gibt aber keine generelle Ausnahme für Verwandte oder Angehörige eines gemeinsamen Haushaltes.

Damit galt bereits vor dem Erlass der jetzt so stark kritisierten Allgemeinverfügung - aufgrund der Landesverordnung - auf allen Gehwegen und Plätzen eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes - auch für Familienangehörige.

Die Stadt Karlsruhe hat diese Regelung aufgrund der dramatisch und schnell gestiegenen Infektionszahlen räumlich erweitert. Sie gilt jetzt auch auf nicht gewidmeten Straßen, Parks- und Grünflächen, weil es nicht nachvollziehbar ist, dass es auf solchen Flächen nicht auch zu Situationen kommen kann, in denen der Mindestabstand unterschritten wird.

Ich darf Ihnen jedenfalls ausdrücklich versichern, dass ich als Oberbürgermeister überhaupt nicht daran interessiert bin, zwecklose Vorgaben zu erlassen. Wichtig ist mir jedoch, die Karlsruher Bevölkerung bestmöglich durch die aktuelle Coronakrise zu bringen. Und wenn dafür unpopuläre, aber hinsichtlich des Infektionsschutzes sinnvolle Entscheidungen erforderlich werden, stehe ich dazu. Selbstverständlich ist für mich aber auch, solche Entscheidungen immer wieder zu hinterfragen und auf ihre Aktualität und ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Und in diese Überprüfung werden dann auch nachvollziehbare Argumente, so wie Sie sie mir mitgeteilt haben, mit einbezogen.

Insofern danke ich Ihnen für Ihre Nachricht und wünsche Ihnen und Ihrer Familie, dass Sie gesund bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Mentrup

05.11.20, 14:29 , 1 Kommentare [Kommentare einblenden] , Zustimmungen


JasmineJacob

Sehr geehrter Herr Dr. Mentrup,

haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort.

Heute habe ich in der BNN gelesen, dass das Verwaltungsgericht Karlsruhe in dem zentralen Kritikpunkt meines oben geschilderten Anliegens der städtischen Auslegung der Corona-Verordnung widersprochen hat: In einem Hausstand lebende Familien dürfen daher künftig auch im Stadtgebiet Karlsruhe wieder ohne Maske und Sicherheitsabstand an der frischen Luft unterwegs sein. Hierüber freue ich mich sehr.

Ich bin davon überzeugt, dass diese Entscheidung auch in Ihrem Sinne ist, denn: Wenn ich Ihre Antwort richtig verstanden habe, war Ihr Hauptanliegen die Ausweitung der Flächen, welche vom Verwaltungsgericht im gleichen Zuge bestätigt worden ist.

Freundliche Grüße und auch Ihnen alles Gute,

Ihre Jasmine Jacob

14.11.20, 10:06 , Zustimmungen