informelle Beteiligung offen

Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?

Sie fragen - der OB antwortet

Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.

Weiterhin können Sie Fragen anderer Bürgerinnen und Bürger kommentieren und bewerten, solange diese noch nicht beantwortet sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dazu vorher als Nutzerin oder Nutzer registrieren müssen. Fragen und Kommentare werden zuerst vom Moderationsteam gesichtet und dann freigegeben.
 


Laden Sie den OB zu sich ein

Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?

Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
Phase 1beendet

Sie fragen - der OB antwortet

Treten Sie durch einen Klick auf Neuen Beitrag verfassen in Austausch mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und stellen Sie ihm Ihre Frage.

Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Sehr geehrter Herr Dr. Mentrup,

ich möchte meinen Unmut als unzufriedener Bürger und Steuerzahler bezüglich der Erteilung von Verwarnungsgeldern wegen verbotswidrigen Parkens äußern.

Konkret geht es darum, dass z.B. bei uns in der Leopoldstraße die Parkmöglichkeiten immer weniger werden. Gründe sind unten genannt.

Teilweise ist es nicht anders möglich, als (teilweise) außerhalb der Markierungen zu parken, ohne hierbei andere zu gefährden oder zu blockieren.

An der Ordnungswidrigkeit besteht überhaupt kein Zweifel, jedoch wird es aus mehreren Gründen immer schwerer, in der Innenstadt einen Parkplatz für Fahrzeuge mit Anwohnerparkausweis zu finden:

- immer mehr Haushalte mit mehreren Fahrzeugen
- gesetzliche Vorgaben zur Einhaltung von Parkflächen, Umsetzung in Karlsruhe seit 2018/2019
- vorübergehende Parkverbotszonen wegen Umzügen
- dauerhafte Parkverbotszonen wegen Rettungswegen oder Baustellen

Für mich ist vollkommen nachvollziehbar, dass das Ordnungsamt seiner Pflicht nachkommen und Strafzettel verteilen muss. Ich finde es aber schlichtweg unfair, die unzureichende Parksituation in der Innenstadt auf dem Rücken derer auszutragen, die

- beruflich und privat auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind und für die Carsharing keine Alternative ist
- spät abends nach Hause kommen und somit kaum oder keine Parkplätze mehr vorfinden
- keine Parkplatzalternative im Hinterhof haben
- aufgrund der familiären Situation mit Kleinkindern auf einen wohnortnahen Parkplatz angewiesen sind.

Zudem wird bei uns durch die Dauerbaustelle Kriegsstraße mit immer mehr Sperrfläche für die Kombilösung das Parken zusätzlich erschwert. Ein Anwohnerparkausweis stellt kein Anrecht auf einen Dauerparkplatz dar, das leuchtet mir ein. Jedoch sollten für o.g. Anwohner auch im Baustellenchaos weiterhin genügend Möglichkeiten zum Parken angeboten werden.

Eine Zumutung finde ich es, dass aufgrund der bereits jetzt deutlich länger andauernden Bauzeit für die Kombilösung die Parkplätze länger als geplant nicht zur Verfügung stehen. Das Verschulden hierfür liegt auf keinen Fall beim Bürger, sondern bei der Stadt oder den involvierten Unternehmen. Dass die aus dem Baustellenchaos resultierenden fehlenden Parkplätze und das somit nicht vermeidbare, verbotswidrige Parken außerhalb der gekennzeichneten Flächen dann in Verwarngelder enden, ist schlichtweg nicht bürgerorientiert.

Mich würde interessieren, wie derartige Verwarnungsgelder in Anbetracht der besonderen Situation zu rechtfertigen sind und was die Stadt für betroffene Bürger gedenkt, zu tun. Mitunter fallen jährlich Kosten im Dreistelligen Bereich an, da die Parksituation unzufrieden stellend, der Bürger jedoch aus o.g. Gründen auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen ist.

Vielen Dank, dass Sie sich der Sache annehmen.

Freundliche Grüße
Gabriel Schramm


garak2406

Aha, da haben wir also einen derjenigen die mich durch ihr Falschparken bei mir in der Straße ständig behindern. Wann wird hier endlich abgeschleppt?

29.04.20, 12:09 , 0 Kommentare , Zustimmungen


Dr. Frank Mentrup

Sehr geehrter Herr Schramm,

unbestritten ist die Tatsache, dass der Parkraum in der Innenstadt begrenzt ist. Um den dort Wohnenden eine gewisse Entlastung zu bieten, wurden die Parksonderrechte des Bewohnerparkens eingeführt. Aber auch diese Bevorrechtigung bietet keine Gewähr auf einen Stellplatz in unmittelbarer Wohnungsnähe. Dies kann in der heutigen Zeit in den wenigsten Gebieten im öffentlichen Straßenraum erwartet werden. Nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften sind auch längere Fußwege zwischen Wohnung und Parkplatz durchaus zumutbar.

Die Einschränkungen öffentlicher Verkehrsflächen für Bautätigkeiten, Umzüge oder sonstige Maßnahmen im Straßenraum werden grundsätzlich immer kritisch auf ihre Notwendigkeit geprüft, sind aber in vielen Fällen unabdingbar. Die hierzu erteilten Genehmigungen werden auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt, sowohl was die Ausdehnung als auch die Zeitdauer angeht.

Dass das Großprojekt Kombilösung Auswirkungen auch im Umfeld hat, lässt sich leider nicht verhindern. Bei aller Parkplatznot kann es aber nicht dazu führen, dass sich über Verkehrsvorschriften hinweggesetzt wird. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt mit Augenmaß, eindeutige Verstöße sind aber zu ahnden, unabhängig von der Situation im Umfeld.

Abschließend kann ich Ihnen aber die positive Entwicklung berichten, dass derzeit eine Überprüfung der bestehenden Bewohnerparkzone in Ihrem Wohnquartier erfolgt. Die Verkehrsplanung des Stadtplanungsamtes hat das Gebiet untersucht und auch bereits Vorschläge für Anpassungen erarbeitet. Diese werden jetzt noch innerhalb der Stadtverwaltung abgestimmt. Es ist vorgesehen, die Änderungen noch in diesem Jahr umzusetzen. Hierdurch sind gewisse Verbesserungen der Parksituation zu erwarten.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Mentrup

20.05.20, 10:18 , 0 Kommentare , Zustimmungen