informelle Beteiligung beendet

Städtebauliches Entwicklungskonzept Ettlinger Tor

Vorbereitung eines Bebauungsplanverfahrens für die Südwestseite des Ettlinger Tors

Bildtitel
ThemaStadtplanung und Bauen
Zeitraum01.01.2020 bis 31.12.2020
ZielgruppeAlle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner des Stadt- und Landkreises Karlsruhe
Stadtteil stadtweit

Werkstattverfahren zur baulichen Neukonzeption

Schwarzplan des Gebietes
Schwarzplan des Gebietes

Gebäu­de­en­sem­ble des Karlsruher Landrat­samts

Gegen­stand der Betrach­tung ist die Südwest­seite des Ettlin­ger Tors, auf dem das Gebäu­de­en­sem­ble des Karlsruher Landrat­sam­tes ­ver­or­tet ist.

Das Gebäu­de­en­sem­ble des Landrat­sam­tes auf der Südwest­seite des Ett­lin­ger Tors steht unter Denkmal­schutz. Um an dieser Stelle ei­nen Neubau zu verwirk­li­chen, hat der Landkreis einen ­denk­mal­schutz­recht­li­chen Antrag bei der Stadt Karlsruhe als untere Denkmal­schutz­be­hörde gestellt, der rechtliche Grund­la­ge ­für eine weitrei­chende Sanierung bezie­hungs­weise einen Abriss des Gebäudes ist. Diesen bearbeitet derzeit die Denk­mal­schutz­be­hörde. Gleich­zei­tig prüft der Landtag ­Ba­den-Württem­berg ein Petiti­ons­ver­fah­ren, das den Erhalt des En­sem­bles verfolgt.

Gegen­wär­tig existieren keine städte­bau­li­che Entwick­lungs­idee und kein Bebau­ungs­plan für das Areal. Vor dem Hinter­grund der Pla­nun­gen des Landkrei­ses Karlsruhe, einen neuen Verwal­tungs­bau an gleicher Stelle nach Abriss des Ensembles zu verwirk­li­chen, hat die Stadt ein offenes und trans­pa­ren­tes Werkstatt­ver­fah­ren ­zur Neukon­zep­tion der Südwest­seite durch­gefüh­rt. Das Ergebnis des Werk­statt­ver­fah­rens soll nach dessen Abschluss die Grundlage für ein Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren bilden.

Diskus­sion zwischen Planungs­bü­ros und Begleit­gre­mi­um

Das Werkstatt­ver­fah­ren war nicht anonym angelegt, sondern die teil­neh­men­den Planungs­bü­ros disku­tie­ren ihre Konzep­te un­ter­ein­an­der und mit einem "Begleit­gre­mi­um", das sich aus Ver­tre­tern des Landkrei­ses, Stadt und Gemein­de­rat, dem Land Baden-Württem­berg sowie externen Fachleuten und Vertre­tern ­bür­ger­schaft­li­cher Gruppie­run­gen zusam­men­gesetzt hat.

Das "Begleit­gre­mi­um" hat den Teilneh­men­den mit seinem fach­li­chen und örtlichen Wissen zur Seite gestanden, aber auch die lo­ka­len und politi­schen Vorstel­lun­gen und Sicht­wei­sen in die Dis­kus­sion um die beste Entwick­lung des Ortes einfließen lassen.

Am Werkstatt­ver­fah­ren nahmen die vier Planungs­bü­ros berchtold­krass space&options, COBE Berlin, Max Dudler Ar­chi­tek­ten AG und MVRDV teil.

Szenarium Abbruch und Szenarium Erhalt

Aufgrund des noch nicht entschie­de­nen denkmal­recht­li­chen ­Ver­fah­rens arbeiteten die Planungs­bü­ros in zwei unter­schied­li­chen S­ze­na­rien. Ein Szenario soll von einem Abbruch des Ge­bäu­de­en­sem­bles ausgehen und klären, welche bauli­che ­Ent­wick­lung dem Ort unter dieser Voraus­set­zung angemessen ist. Das zweite Szenario soll von einem Erhalt des Ensembles ausge­hen und aufzeigen, welche bauliche Ergänzung in diesem Fall zu einer ­best­mög­li­chen Lösung führt. Innerhalb der Laufzeit des Werkstattverfahrens konnte das denkmalrechtliche Verfahren nicht abgeschlossen werden.

Das Landrat­samt Karlsruhe hat mehrere Gutachten und eine Machbar­keits­stu­die für die General­sa­nie­rung ­des Gebäu­de­en­sem­bles in Auftrag gegeben, die öffentlich zur Ein­sicht stehen.

Werk­statt­ter­mi­ne

Das Werkstatt­ver­fah­ren war von Januar 2020 bis Juli 2020 ter­mi­niert und gliederte sich in vier Werkstatt­ter­mine mit un­ter­schied­li­cher Öffent­lich­keit und zwischen­lie­gen­den ­Ar­beits­pha­sen der teilneh­men­den Planungs­bü­ros.

Werkstatt #1 in Form einer öffent­li­chen Auf­takt­ver­an­stal­tung am 15. Januar 2020 wurde allen Betei­lig­ten die Auf­ga­ben­stel­lung, die Rahmen­be­din­gun­gen des Ortes sowie der Um­ge­bung vermittelt. Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen musste das Format der letzten beiden Werkstatttermine angepasst werden.

 

In Werkstatt #2 am 11. März 2020 erläuterten die vier Planungsbüros ihre ­Ana­lyse der Aufga­ben­stel­lung und disku­tie­rten mit dem Be­gleit­gre­mium eine möglichst große Bandbreite unter­schied­li­cher An­sätze.

In Werkstatt #3 am 6. Mai 2020 stellten die Büros in Diskus­sion ­mit dem Begleit­gre­mium die Weiter­ent­wick­lung und Verdich­tung ih­rer Konzepte vor. Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen wurde die Werkstatt als digitales Format durchgeführt.

In Werkstatt #4, der öffent­li­chen Ab­schluss­ver­an­stal­tung am 3. Juli 2020 präsen­tie­rten die Pla­nungs­bü­ros ihre finalen beiden Szenarien und die aus ihrer ­Sicht beste Entwick­lungs­op­tion für das Areal (mit oder ohne ­Ge­bäu­de­en­sem­ble). Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen wurde die Werkstatt als Hybridformat als Veranstaltung mit begrenzter Teilnehmerzahl und Livestream im Internet durchgeführt.

Aus diesen Szenarien wählte das "Begleit­gre­mi­um" eine Empfeh­lung ­für den Gemein­de­rat aus, die Grundlage des Be­bau­ungs­plan­ver­fah­rens bilden soll.

Eine Dokumentation der Ergebnisse finden Sie unter Links und Downloads.

Phase 5beendet

2. Bürgerdiskussion

bis 31. Mai 2020

In der Arbeitsphase zwischen Werkstatt #2 und #3 hatten die Planungsbüros ihre Ideen konkretisiert und Konzepte für jedes Szenario (mit/ohne Abriss des Landratsamtes) auf jeweils maximal zwei Varianten weiterentwickelt, wobei Empfehlungen des Begleitgremiums umgesetzt und erste Flächenbetrachtungen zu den Konzepten angefertigt wurden. Für die dritte Werkstatt gab es keine Festlegung hinsichtlich der Art, Weise und Tiefe der Darstellungen. Man ging davon aus, dass sich die Konzepte der Planungsbüros unterscheiden und jedes Büro selbst entscheidet, welche Darstellung die jeweilige Idee bzw. Schwerpunktsetzung am besten verdeutlichen.

Bis zum 31. Mai hatten Sie die Möglichkeit, die verschiedenen, in Werkstatt #3 vorgestellten, weiterentwickelten Ideen der Planungsbüros im Rahmen dieses Online-Forums zu kommentieren.

Als Diskussionsgrundlage dienten die hier hinterlegten, überarbeiteten Entwürfe der Planungsbüros:

In der Arbeitsphase zwischen Werkstatt #3 und #4 sollen die Ideen der einzelnen Planungsbüros auf jeweils eine Variante pro Szenario (mit/ohne Abriss des Landratsamtes) reduziert und noch stärker präzisiert werden. Mit dem Ziel der Entwicklung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts als Basis für den zu erstellenden Bebauungsplan gilt es aufzuzeigen, mit welcher Konzeption ein bestmöglicher Beitrag zur Stadtentwicklung und Baukultur erreicht werden kann. Hierzu sollen die Arbeitsaufträge des Begleitgremiums umgesetzt und erste Flächenangaben konkretisiert werden.

2. Bürgerdiskussion

COBE sollte unbedingt die Variante "Umnutzung des Hochhauses" beibehalten, auch wenn es abgerissen werden dürfte. Sie sind die einzigen, die damit thematisieren, dass Abbruch und Neubau klimaschädlicher sind als Rückbau auf den Rohbau und Nachnutzung (Erhalt "grauer" Energie).
Jedes einzelne Argumente, warum das LRA das Hochhaus nicht "nachnutzen" will/kann, kann widerlegt werden. Die Grundsanierung des Westgebäudes des BGH (Erich Schelling) ist ein Beispiel dafür. Wenn aber der Denkmalschutz entfällt, kann man das LRA nicht zum Erhalt zwingen. Daher ist der COBE-Ansatz für eine Wohn-Nachnutzung sehr zu begrüßen.
Generell stellt sich unter dem Aspekt erforderlicher CO2-Reduzierung die Frage: Wird das Bauvolumen, das dort gebaut werden könnte, wirklich benötigt? Wird dafür woanders nicht gebaut?
Klaus Mayer, Parents for Future Karlsruhe