Radverkehrskonzept
Verbesserungen für den Radverkehr
Thema | Verkehr und Mobilität |
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Zeitraum | 05.03.2020 bis 19.10.2021 |
Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner |
Stadtteil | stadtweit |
Radverkehr in Karlsruhe - Erfolge und Ideen für die Zukunft
Insofern besteht trotz der Erfolge in der kommunalen Radverkehrspolitik weiterhin Verbesserungspotential - und Ihre Meinung ist uns wichtig! Daher haben wir alle Karlsruher Bürgerinnen und Bürgern herzlich dazu eingeladen, sich aktiv zu beteiligen und Vorschläge für ein verbessertes Radverkehrskonzept einzubringen. Hierbei bestand ab dem 5. März 2020, direkt im Anschluss an das Stadtbauforum "Neue Wege für Fuß und Rad", bis zum 15. März 2020 die Möglichkeit, Ideen für ein fahrradfreundliches Karlsruhe der Zukunft über unser Bürgerbeteiligungsportal darzulegen und mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über mögliche Verbesserungen zu diskutieren.
Über unser Beteiligungsportal können Sie weiterhin die Ergebnisse des Stadtbauforums einsehen sowie die Online-Diskussion zum Radverkehrskonzept nachverfolgen. Zudem sind die Ergebnisse der Auswertung der zahlreich eingegangenen Beiträge der Bürgerinnen und Bürger unter "Teilnehmen" nachzulesen.
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Ideensammlung für das neue Radverkehrskonzept
Wie könnte Ihrer Ansicht nach die Radverkehrssituation in Karlsruhe verbessert werden?
Die bestehende gute Radwegverbindung entlang der B10 zw. Rheinbrücke und KA wird zukünftig wesentlich verschlechtert, besonders auf der Relation Pfalz-KA, denn der südseitige Radweg wird entfallen und der nordseitige zum Zweirichtungsradweg erklärt (lt. Planfeststellungsbeschluss zur zweiten Rheinbrücke). Diese Planung nimmt der Strecke jegliche Attraktivität für umweltbewusste, radelnde Pendler: Umwege, damit verbundene Zeitverluste (auch durch zweimalige Querung von stark befahrenen Autostraßen) sind die Folge. Zudem beträgt die Fahrbahnbreite des Zweirichtungsradweges streckenweise nur 1,8 m (!) – und dies bei gemeinsamer Nutzung von z. B. Mofa, E-Bike, Pedelec, Lastenrad, (Liege-)Fahrrad-Trike, Anhängerbetrieb.
Abhilfe können zwei Unterführungen am sog. „Ölkreuz“ schaffen, die unbedingt realisiert werden müssen. Deren Planung ist möglichst zeitnah zu initiieren, zumal einzig der Bund als Bauherr nach Erteilung des Baurechts noch zu derartige Änderungen der Planung befugt ist.
Woran es also fehlt, ist die politische Entscheidung, die bestehende gute Radwegverbindung entlang der B 10 zu erhalten. Gemäß Aussagen von Bundesminister Andreas Scheuer stehen von Seiten des Bundes zur Verbesserung der Fahrradinfrastruktur entlang von Bundesstraßen Finanzmittel in Milliardenhöhe zur Verfügung, so dass die Finanzierung der Unterführungen gesichert sein sollte. „Wir unterstützen mit zusätzlich 900 Millionen Euro den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur. Damit stehen insgesamt zwischen 2020 und 2023 rund 1,4 Milliarden Euro für den Radverkehr zur Verfügung.“ https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/klimaschutzmassnahmen.html
Der Bau der vorgeschlagenen Unterführungen ist technisch, planungs- und naturschutzrechtlich machbar, sowie finanzierbar. Auch stünde diese Lösung im Einklang mit dem erklärten Ziel der Bundesregierung, der Landesregierungen sowohl von Baden-Württemberg als auch von Rheinland-Pfalz, sowie der Stadt Karlsruhe hinsichtlich der Förderung des Fahrradverkehrs.
Sollte die planfestgestellte Planung ohne Änderung umgesetzt werden, wäre dies ein Rückschritt zu autoaffinen Lösungen aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, was hinsichtlich der Förderung von Radschnellverbindungen (Klimaschutz, CO2-Vermeidung durch Pendler usw.) heute nicht mehr vermittelbar ist.