Radverkehrskonzept
Verbesserungen für den Radverkehr
Thema | Verkehr und Mobilität |
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Zeitraum | 05.03.2020 bis 19.10.2021 |
Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner |
Stadtteil | stadtweit |
Radverkehr in Karlsruhe - Erfolge und Ideen für die Zukunft
Insofern besteht trotz der Erfolge in der kommunalen Radverkehrspolitik weiterhin Verbesserungspotential - und Ihre Meinung ist uns wichtig! Daher haben wir alle Karlsruher Bürgerinnen und Bürgern herzlich dazu eingeladen, sich aktiv zu beteiligen und Vorschläge für ein verbessertes Radverkehrskonzept einzubringen. Hierbei bestand ab dem 5. März 2020, direkt im Anschluss an das Stadtbauforum "Neue Wege für Fuß und Rad", bis zum 15. März 2020 die Möglichkeit, Ideen für ein fahrradfreundliches Karlsruhe der Zukunft über unser Bürgerbeteiligungsportal darzulegen und mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über mögliche Verbesserungen zu diskutieren.
Über unser Beteiligungsportal können Sie weiterhin die Ergebnisse des Stadtbauforums einsehen sowie die Online-Diskussion zum Radverkehrskonzept nachverfolgen. Zudem sind die Ergebnisse der Auswertung der zahlreich eingegangenen Beiträge der Bürgerinnen und Bürger unter "Teilnehmen" nachzulesen.
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Ideensammlung für das neue Radverkehrskonzept
Wie könnte Ihrer Ansicht nach die Radverkehrssituation in Karlsruhe verbessert werden?
Wiedereinführung der Vorschrift einer Mindestzahl von Fahrradabstellplätzen je Wohneinheit durch die Kommune: Bislang war eine Mindestzahl von Fahrradabstellplätzen vorgeschrieben (in der Landesbauordnung LBO §37 bzw. der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift "VwV Stellplätze"). Diese Regelung wurde zum 1.8.2019 teilweise zurückgenommen bzw. weniger konkret formuliert. Nun können z. B. Gemeinden, die entsprechenden Regelungen konkretisieren, also z. B. der Gemeinderat. Besonders im topografisch begünstigten Karlsruhe sollte zur Förderung des Fahrradverkehrs der Bedarf der Anzahl von Fahrradabstellplätzen realistisch festgelegt und rechtlich verbindlich vorgeschrieben werden - wie bis Juli 2019 in der LBO vorgesehen. Selbstverständlich können auch darüberhinausgehende Forderungen (wie Qualitätsanforderungen an die Stellplätze) formuliert werden. Diese Gelegenheit sollte unbedingt genutzt werden.
zu Details:
https://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Baurecht_Planungsrecht/Merkblatt61-3_Synopse-LBO-Novelle-2019.pdf
Zitat von S. 9 des o. g. Dokuments: "Die Regelung zu Fahrradstellplätzen bei Wohnungen wurde für eine flexiblere Handhabung angepasst: Es soll so vermeiden werden, dass nicht benötigte Fahrradstellplätze errichtet werden müssen. Die Anzahl der Fahrradstellplätze hat sich am konkreten Bedarf auszurichten. Dieses bisher nur auf die sonstigen baulichen Anlagen anzuwendende Bemessungsmodell gilt also zukünftig auch für Fahrradstellplätze im Wohnungsbau. Die bisherige Regelung der festen Stellplatzzahl für das Fahrradparken bei Wohnungen in § 35 Absatz 4 wurde aufgehoben. Wie allerdings dieser Bedarf zukünftig festgestellt oder definiert wird, bleibt für den Wohnungsbau offen. Eine Überarbeitung der VwV Stellplätze als untergesetzlichen Regelung ist zwar angekündigt. In deren aktueller Fassung finden sich Richtzahlen für sonstige bauliche Anlagen. Ob und inwieweit dort zukünftig auch Vorgaben für den Wohnungsbau zu finden sein werden, ist nicht bekannt. Die Vorgaben hinsichtlich der Erreichbar- und Zugänglichkeit der Fahrradstellplätze sind nun offener, aber auch unbestimmter formuliert und sollen damit flexiblere, auch bei schwierigen Grundstücksituationen angemessene Lösungen ermöglichen. Auch hier besteht sicherlich noch Auslegungsbedarf."