Radverkehrskonzept
Verbesserungen für den Radverkehr
Thema | Verkehr und Mobilität |
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Zeitraum | 05.03.2020 bis 19.10.2021 |
Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner |
Stadtteil | stadtweit |
Radverkehr in Karlsruhe - Erfolge und Ideen für die Zukunft
Insofern besteht trotz der Erfolge in der kommunalen Radverkehrspolitik weiterhin Verbesserungspotential - und Ihre Meinung ist uns wichtig! Daher haben wir alle Karlsruher Bürgerinnen und Bürgern herzlich dazu eingeladen, sich aktiv zu beteiligen und Vorschläge für ein verbessertes Radverkehrskonzept einzubringen. Hierbei bestand ab dem 5. März 2020, direkt im Anschluss an das Stadtbauforum "Neue Wege für Fuß und Rad", bis zum 15. März 2020 die Möglichkeit, Ideen für ein fahrradfreundliches Karlsruhe der Zukunft über unser Bürgerbeteiligungsportal darzulegen und mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über mögliche Verbesserungen zu diskutieren.
Über unser Beteiligungsportal können Sie weiterhin die Ergebnisse des Stadtbauforums einsehen sowie die Online-Diskussion zum Radverkehrskonzept nachverfolgen. Zudem sind die Ergebnisse der Auswertung der zahlreich eingegangenen Beiträge der Bürgerinnen und Bürger unter "Teilnehmen" nachzulesen.
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Ideensammlung für das neue Radverkehrskonzept
Wie könnte Ihrer Ansicht nach die Radverkehrssituation in Karlsruhe verbessert werden?
Zwar wird der Seitenstreifen entlang von Radwegen regelmäßig gemäht - aber es fällt auf, dass der Rückschnitt der angrenzenden Vegetation (Büsche, Bäume, Sträucher) teilweise seit längerem vernachlässigt wurde. Dies führt inzwischen an vielen Stellen im Stadtgebiet dazu, dass das Lichtraumprofil deutlich eingeschränkt wird und auch weniger gravierende Einschränkungen Gefahrenstellen bilden können, wenn es sich um dornige Vegetation handelt (Brombeeren, Wildrosen, Akazien usw.).
Gelegentlich ragen dornige Ranken sogar in Kopfhöhe in das Lichtraumprofil der Straße – was für ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand Radfahrende eine echte Gefahrenstelle darstellt - insbesondere bei Dunkelheit, weil selbst sehr gute Scheinwerfer diesen Bereich nicht ausleuchten können bzw. dürfen. Beispiele für Einschränkungen im Lichtraumprofil finden sich auch an stark befahrenen Radwegbereichen (z. B. Radweg entlang der Alb östlich des „Bulacher Lochs“, sowie am Reiherbach entlang des Freibades Rüppurr). Auch sollte beachtet werden, dass sich nasse Äste/Ranken/Zweige naturgemäß etwas neigen, was nach Regenfällen wiederum zeitweilig das Lichtraumprofil einschränkt (außerdem sollte ohnehin ein Sicherheitsabstand der Äste von Büschen und Bäumen vom Radwegrand von mindestens einem Meter eingehalten werden, weil auch in der nächsten Vegetationsperiode die Pflanzen weiterwachsen werden). Auch die Höhe des Lichtraumprofils muss großzügig ausgeschnitten werden, weil sich auch dort bei Nässe die Vegetation tendenziell nach unten neigt.
Mit der Bitte um hinreichenden Rückschnitt der Vegetation, damit insbesondere an stark befahrenen Abschnitten des Radnetzes die notwendigen Lichtraumprofile auch in der nächsten Wachstumsperiode nach Möglichkeit nicht übermäßig eingeschränkt werden.
Suboptimal scheint mir als Außenstehender die Organisation der Zuständigkeiten zu sein: An Radwegen entlang der Alb teilen sich offenbar Gartenbauamt, Wasserwesen, Tiefbauamt usw. nach ausgeklügelten Regelungen die Arbeit (offenbar bearbeiten jeweils andere Ämter den Bereich zwischen Alb und Radweg, entlang von Stützmauern, sonstige Bereiche usw.). Gelegentlich wurde während der Vegetationsperiode ein Rückschnitt mit Verweis auf Schonzeiten (Vogelschutz im Bundesnaturschutzgesetz) verweigert, was meiner Meinung nach bei Einschränkungen im Lichtraumprofil nicht stichhaltig ist.