Verbesserungen für den Radverkehr
Thema | Verkehr und Mobilität |
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Zeitraum | 05.03.20 bis 19.10.21 |
Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner |
Kurz gefasst: Aufwertung Fahrradstraßen durch Überholverbot
Was: Aufwertung Fahrradstraßen durch Hinweisschilder, die etwa erläutern, dass Überholen nur in Ausnahmefällen erlaubt ist
Warum: Beispiel Sophienstraße, ab Ecke Yorckstraße, Fahrtrichtung Stadt (gilt im Grund genommen für die komplette Straße, Fahrtrichtung egal): Das Überholen eines Fahrrades in der Sophienstraße ist nicht grundsätzlich verboten, da die Fahrradstraßeneigenschaft ein Überholen nicht verbietet. Allerdings muss der Überholende 1,5 Meter Abstand einhalten. Kombiniert man dies mit der Tatsache, dass der Fahrradfahrer selbst 1,5 Meter Abstand zu parkenden Autos einhalten muss um hier nicht in eine Haftungsfalle zu laufen (Stichwort: aufschnellende Autotür), kommt man zu dem (leichten) Schluss, dass ein Überholen schlichtweg rechtswidrig ist. Es wird trotzdem munter überholt.
Vorschlag: Entweder man streitet auf Bundesebene endlich vehement für die Einführung eines Radfahrerüberholverbot- Schildes (gibt es schließlich für Autos auch); oder man stellt wenigstens belehrende Schilder auf, die auf die 1,5 Meter hinweisen und dass man Fahrradfahrer eben nur in Ausnahmefällen überholen darf.
Max-Karlsruhe
Finde ich auch wichtig. Häufig wird man mit wenig Abstand überholt oder wenn man es unmöglich macht, da man weiter in der Mitte fährt beschimpft.
10.03.20, 11:40, 2 Zustimmungen , 0 Kommentare