Radverkehrskonzept
Verbesserungen für den Radverkehr
Thema | Verkehr und Mobilität |
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Zeitraum | 05.03.2020 bis 19.10.2021 |
Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner |
Stadtteil | stadtweit |
Radverkehr in Karlsruhe - Erfolge und Ideen für die Zukunft
Insofern besteht trotz der Erfolge in der kommunalen Radverkehrspolitik weiterhin Verbesserungspotential - und Ihre Meinung ist uns wichtig! Daher haben wir alle Karlsruher Bürgerinnen und Bürgern herzlich dazu eingeladen, sich aktiv zu beteiligen und Vorschläge für ein verbessertes Radverkehrskonzept einzubringen. Hierbei bestand ab dem 5. März 2020, direkt im Anschluss an das Stadtbauforum "Neue Wege für Fuß und Rad", bis zum 15. März 2020 die Möglichkeit, Ideen für ein fahrradfreundliches Karlsruhe der Zukunft über unser Bürgerbeteiligungsportal darzulegen und mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über mögliche Verbesserungen zu diskutieren.
Über unser Beteiligungsportal können Sie weiterhin die Ergebnisse des Stadtbauforums einsehen sowie die Online-Diskussion zum Radverkehrskonzept nachverfolgen. Zudem sind die Ergebnisse der Auswertung der zahlreich eingegangenen Beiträge der Bürgerinnen und Bürger unter "Teilnehmen" nachzulesen.
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Ideensammlung für das neue Radverkehrskonzept
Wie könnte Ihrer Ansicht nach die Radverkehrssituation in Karlsruhe verbessert werden?
Berücksichtigung von Kindern unter 8 Jahren als eigenständige Zielgruppe mit besonderen Bedürfnissen im Strassenverkehr bei künftiger Konzeptentwicklung.
Radfahrende Kinder unter 8 Jahren haben Gehwegpflicht und werden damit bei der Konzeptentwicklung wie Fußgänger behandelt. Gleichzeitig haben sie jedoch völlig anderen Bedürfnisse als Fußgänger und so entstehen auf den Gehwegen konkurrierende und sich gegenseitig beeinträchtigende Situationen mit Fußgängern (Kinderwägen, Rollatoren).
Hinzu kommen die die Kindern begleitenden Eltern, die als Radfahren unterwegs sind (teilweise noch mit Kinderanhänger oder Kind im Kindersitz). Diese dürfen als Aufsichtsperson dann zwar ebenfalls den Gehweg nutzen, was die Situation dort jedoch erheblich beeinträchtigt. Fahren sie jedoch auf der Straße, können sie ihre Aufsichtspflicht nicht wahrnehmen und das Kind auf angemessenen Verhalten hinweisen.
Bei der weiteren Konzeptentwicklung sollte dieser Personenkreis deshalb grundsätzlich dahingehend berücksichtigt werden, dass sich bei jeder neuen Maßnahme gefragt wird, ob diese auch für Kinder unter 8 Jahren eine Lösung bietet.