Verkehrsversuch Rechts der Alb
Prüfung der Umsetzbarkeit einer "echten" Fahrradstraße in der Straße Rechts der Alb
Thema | Verkehr und Mobilität |
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Zeitraum | Juli 2022 bis November 2022 |
Zielgruppe | Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger |
Stadtteil | Weiherfeld-Dammerstock |
Verkehrsversuch Rechts der Alb
Durchfahrtsberechtigt sind dann nur noch der Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge („E-Scooter“). Damit soll erprobt werden, ob die Ausweisung einer „echten“ Fahrradstraße im Wechselspiel mit den verkehrlichen Belangen im Stadtteil funktioniert und nach dem Umbau des Stadtklosters (Baubeginn voraussichtlich 2023) dauerhaft umgesetzt werden kann. Die versuchsweise Ausweisung einer „echten“ Fahrradstraße bietet sich an, da Grundstücke in dem genannten Abschnitt nicht erschlossen werden.
Die dargestellte Maßnahme entspricht auch den Zielen des vom Gemeinderat beschlossenen „Programm für Aktive Mobilität“, welches sich im Rahmen der systematischen und umfassenden Förderung des Radverkehrs für die Einrichtung von (echten) Fahrradstraßen und Fahrradzonen ausspricht.
Vor und während des Verkehrsversuchs werden Verkehrszählungen und Beobachtungen durchgeführt, um die verkehrlichen Auswirkungen auf die verschiedenen Verkehrsarten und auf das Wohnquartier als Ganzes aufzuzeigen und eine abschließende Bewertung zu ermöglichen.
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Forumsdiskussion zum Verkehrsversuch Rechts der Alb
Forumsdiskussion zum Verkehrsversuch Rechts der Alb
Ich schlage die Einrichtung einer Spielstraße mit entsprechender Pflastergestaltung und Einrichtung von Bodenwellen vor. Dann können die Autos durchfahren, sind aber gezwungen langsam und achtsam zu fahren. Auch oft viel zu schnell fahrende Radler werden dann etwas ausgebremst und für spielende Kinder und Fußgänger*innen wird der Bereich sicherer. Momentan quetschen sich die umfahrenden Autos oft durch die kleinen Anwohnerstraßen, was für die Bewohner*innen nicht dauerhaft akzeptiert werden kann. Eine Spielstraße wäre aus meiner Sicht ein guter Kompromiss für alle.
ReinerHille
Das sehe ich als Anwohner genauso. Auch die meisten Nachbarn können sich eine verkehrsberuhigte Straßen und / oder Beschränkung für Anwohner gut vorstellen. Aber nicht die dauerhafte Sperrung für Autos.
Auch der Bürgerverein fordert schon länger eine andere Gestaltung des Platzes vor St. Franziskus - aber keine permanente Sperrung für alle Autos.
06.11.22, 13:00 , 0 Kommentare , 1 Zustimmungen
malte
Eine Spielstraße wäre sicher ein Fortschritt im Vergleich zum Zustand vor dem Versuch. Autoverkehr gäbe es vermutlich aber dennoch in kaum vermindertem Ausmaß.
Ich verstehe den Frust der Anwohner:innen von Sperberweg und Co. sehr gut. Ich verstehe aber nicht, warum als Konsequenz die Wiederöffnung von Rechts der Alb für den Autoverkehr gefordert wird, anstatt zu verlangen, dass der offensichtliche Rechtsbruch der Ausweichfahrer durch die Anliegerstraßen effektiv unterbunden wird. Das wäre doch eine viel näherliegende Lösung des Problems!
07.11.22, 12:58 , 0 Kommentare , 2 Zustimmungen
beate
In einer Spielstraße sind Autos verboten, da braucht es auch keine Bodenwellen.
07.11.22, 17:10 , 2 Kommentare [Kommentare einblenden] , 0 Zustimmungen
Trabon
Nur weil es verboten ist, heißt das nicht, dass dort auch keine Autos fahren. Wenn die Straße wirklich verkehrsberuhigt gestaltet werden soll sind Hemmnisse auf der Fahrbahn sehr sinnvoll.
07.11.22, 23:02 , 0 Zustimmungen
Dirk Scharn
Auf Verkehrsflächen, die mit dem Zeichen 325.1 gekennzeichnet sind, gelten nach Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO folgende Verhaltensregeln:
1. Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
2. Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.
3. Der Fußverkehr darf den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
4. Fahrzeuge müssen innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden. Ausgenommen ist davon das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
5. Der Fußverkehr darf die ganze Straßenbreite benutzen. Spielende Kinder sind überall erlaubt
29.11.22, 21:37 , 1 Zustimmungen
Trabon
Nur weil es verboten ist, heißt das nicht, dass dort auch keine Autos fahren. Wenn die Straße wirklich verkehrsberuhigt gestaltet werden soll sind Hemmnisse auf der Fahrbahn sehr sinnvoll.
07.11.22, 23:02 , 0 Zustimmungen
Dirk Scharn
Auf Verkehrsflächen, die mit dem Zeichen 325.1 gekennzeichnet sind, gelten nach Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO folgende Verhaltensregeln:
1. Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
2. Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.
3. Der Fußverkehr darf den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
4. Fahrzeuge müssen innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden. Ausgenommen ist davon das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
5. Der Fußverkehr darf die ganze Straßenbreite benutzen. Spielende Kinder sind überall erlaubt
29.11.22, 21:37 , 1 Zustimmungen
1. Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
2. Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.
3. Der Fußverkehr darf den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
4. Fahrzeuge müssen innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden. Ausgenommen ist davon das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
5. Der Fußverkehr darf die ganze Straßenbreite benutzen. Spielende Kinder sind überall erlaubt