Ablaufschema für die geplante Wohnbauflächenentwicklung
Das Bebauungsplanverfahren „Östlich Esslinger Straße zwischen Heidenheimer und Ludwigsburger Straße und Teilbereich Heidenheimer Straße“ beginnt mit dem Aufstellungsbeschluss, der am 14. März 2019, nach Vorberatung im Ortschaftsrat Wettersbach (12. März 2019), einstimmig vom Planungsausschuss gefasst wurde. Um als Grundlage für den Bebauungsplan das bestmöglichste Gesamtkonzept zu erhalten, wurde auch die Durchführung eines Wettbewerbs gefordert.
Aus diesem Grund führte das Stadtplanungsamt einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb (eine sogenannte Planungskonkurrenz) mit vorgeschaltetem, offenem Bewerbungsverfahren durch. Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern/innen bzw. Architekten/innen mit Landschaftsplanern/innen konnten Sich hierfür bewerben. Das Hinzuziehen von Verkehrsplanern/innen und eines wasserwirtschaftlich ausgerichteten Ingenieursbüros, wurde aufgrund der besonderen Anforderungen in Grünwettersbach empfohlen. Unter den 9 Bewerbern/innen, die sich qualifizierten, wurden 5 Teams zur Bearbeitung der Aufgabe ausgewählt. Der Wettbewerb sollte ausloten, wie eine Wohnbebauung an der Heidenheimer und Esslinger Straße jeweils ortsverträglich ausgestaltet werden kann. Dabei mussten Aspekte wie Ortsbild und Wohnqualität aber auch Anforderungen an Artenschutz, Verkehr, Schallschutz, Regenrückhaltung und Dichte (u.A.) berücksichtigt und zu einem schlüssigen Gesamtkonzept verbunden werden. Der zum Rahmenplan überarbeitete Siegerentwurf des Wettbewerbs soll die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB bilden.
Im gesamten Verlauf des Projektes wird die Öffentlichkeit mehrmals beteiligt. Im Rahmen der Planungskonkurrenz bzw. der Rahmenplanung:
- an der Formulierung der Aufgabenstellung (Sammlung von Anregungen und Wünschen im Rahmen einer moderierten Auftaktveranstaltung, 9. Oktober 2019)
- Teilnahme vier gewählter Delegierter aus der Bürgerschaft an der Jurysitzung, 31. Juli 2020
- Sammlung von Anregungen und Hinweisen zur Überarbeitung des Siegerentwurfes im Anschluss an die Präsentation des Wettbewerbsergebnisses (Online-Präsentation und Beteiligung vom 20. November bis 4. Dezember 2020)
- informativ durch die Präsentation des überarbeiteten Entwurfs, als Basis für den Bebauungsplanentwurf (Online-Präsentation und Beteiligung ab 12. Mai 2021)
- bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Online-Präsentation und -Beteiligung vom 12. Mai - 2. Juni 2021).
- nach Auslegungsbeschluss des Gemeinderats, während der einmonatigen öffentlichen Auslegung (im Stadtplanungsamt, in der Ortsverwaltung und im Internet, geplant für Herbst 2021)
Ende 2021 könnte dann schließlich, nach Abwägung aller eingegangener Stellungnahmen, Überarbeitung des Bebauungsplanes und Vorberatung des Ortschaftsrates, der Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat gefasst werden, der mit seiner anschließenden Veröffentlichung rechtskräftig wird.
Bevor aber tatsächlich gebaut werden kann, muss auch ein Bodenordnungsverfahren, die sogenannte Umlegung durchgeführt werden. Diese nimmt gewöhnlich ca. 2 Jahre in Anspruch, da mit jedem Grundstückseigentümer im Plangebiet verhandelt wird. Erst wenn die neuen Grundstückszuschnitte vertraglich feststehen, kann die Herstellung der Erschließung wie technische Infrastruktur für Ver- und Entsorgung oder Regenrückhaltung beginnen, was wiederum ca. 2 Jahre in Anspruch nimmt. Erst wenn die Erschließung erfolgt ist (vrs. ab ca. 2025), könnten erste Bauvorhaben realisiert werden.