Rahmenplan Esslinger und Heidenheimer Straße
Durchführung eines Städtebaulichen Wettbewerbs und Erarbeitung eines Rahmenplans
Thema | Stadtplanung und Bauen |
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Zeitraum | 23.09.2019 bis voraussichtlich Ende 2022 |
Zielgruppe | alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner aus Wettersbach |
Stadtteil | Grünwettersbach |
Rahmenplan und Bebauungsplanvorentwurf, 12. Mai 2021
Präsentation Wettbewerbsergebnis
Modellansichten Siegerentwurf
Städtebaulicher Wettbewerb Esslinger und Heidenheimer Straße
Ablaufschema für die geplante Wohnbauflächenentwicklung
Aus diesem Grund führte das Stadtplanungsamt einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb (eine sogenannte Planungskonkurrenz) mit vorgeschaltetem, offenem Bewerbungsverfahren durch. Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern/innen bzw. Architekten/innen mit Landschaftsplanern/innen konnten Sich hierfür bewerben. Das Hinzuziehen von Verkehrsplanern/innen und eines wasserwirtschaftlich ausgerichteten Ingenieursbüros, wurde aufgrund der besonderen Anforderungen in Grünwettersbach empfohlen. Unter den 9 Bewerbern/innen, die sich qualifizierten, wurden 5 Teams zur Bearbeitung der Aufgabe ausgewählt. Der Wettbewerb sollte ausloten, wie eine Wohnbebauung an der Heidenheimer und Esslinger Straße jeweils ortsverträglich ausgestaltet werden kann. Dabei mussten Aspekte wie Ortsbild und Wohnqualität aber auch Anforderungen an Artenschutz, Verkehr, Schallschutz, Regenrückhaltung und Dichte (u.A.) berücksichtigt und zu einem schlüssigen Gesamtkonzept verbunden werden. Der zum Rahmenplan überarbeitete Siegerentwurf des Wettbewerbs soll die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB bilden.
Im gesamten Verlauf des Projektes wird die Öffentlichkeit mehrmals beteiligt. Im Rahmen der Planungskonkurrenz bzw. der Rahmenplanung:
- an der Formulierung der Aufgabenstellung (Sammlung von Anregungen und Wünschen im Rahmen einer moderierten Auftaktveranstaltung, 9. Oktober 2019)
- Teilnahme vier gewählter Delegierter aus der Bürgerschaft an der Jurysitzung, 31. Juli 2020
- Sammlung von Anregungen und Hinweisen zur Überarbeitung des Siegerentwurfes im Anschluss an die Präsentation des Wettbewerbsergebnisses (Online-Präsentation und Beteiligung vom 20. November bis 4. Dezember 2020)
- informativ durch die Präsentation des überarbeiteten Entwurfs, als Basis für den Bebauungsplanentwurf (Online-Präsentation und Beteiligung ab 12. Mai 2021)
- bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Online-Präsentation und -Beteiligung vom 12. Mai - 2. Juni 2021).
- nach Auslegungsbeschluss des Gemeinderats, während der einmonatigen öffentlichen Auslegung (im Stadtplanungsamt, in der Ortsverwaltung und im Internet, geplant für Herbst 2021)
Bevor aber tatsächlich gebaut werden kann, muss auch ein Bodenordnungsverfahren, die sogenannte Umlegung durchgeführt werden. Diese nimmt gewöhnlich ca. 2 Jahre in Anspruch, da mit jedem Grundstückseigentümer im Plangebiet verhandelt wird. Erst wenn die neuen Grundstückszuschnitte vertraglich feststehen, kann die Herstellung der Erschließung wie technische Infrastruktur für Ver- und Entsorgung oder Regenrückhaltung beginnen, was wiederum ca. 2 Jahre in Anspruch nimmt. Erst wenn die Erschließung erfolgt ist (vrs. ab ca. 2025), könnten erste Bauvorhaben realisiert werden.
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Online Präsentation des Wettbewerbsergebnisses und Sammlung von Anregungen für die weitere Bearbeitung
Coronabedingt musste die öffentliche Präsentation der Wettbewerbsergebnisse vom 28. Oktober leider abgesagt werden.
Ab dem 20. November stellen wir diese daher online, in Form einer Video-Präsentation zur Verfügung. Das Karlsruher Büro SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten stellt darin seinen Sieger-Entwurf vor, das Stadtplanungsamt erläutert das weitere Vorgehen.
→ zur Video-Präsentation des Entwurfes 7 Höfe (auf YouTube)→ zur Rundumansicht des Wettbewerbsmodells (auf YouTube)
Online Beteiligung Rahmenplan
Text-Zitat Video Präsentation von Minute 18:09 von insgesamt 41:58 Minuten:
„… Cluster müssen untereinander nicht mit neuen Straßen erschlossen oder verbunden werden, son-dern können frei, den an sie gestellten Erfordernissen ausgerichtet werden. Das eine Erfordernis ist der Autobahn Lärm, dem durch die Gebäudeausrichtung und Abschirmung durch entsprechende Gebäudetypen begegnet werden kann.
Meine Fragestellung zur Schallausbreitung und Lärmminderung:
1.) Das „Drehen“ und damit „Abschirmung“ mit einer eingezeichneten gedachten etwas kürzeren Stirnseite (siehe diese besondere gelbe Markierung) eines jeden Clusters zu einem zentralen Punkt hin ist irreführend und falsch. Zum einen es gibt diese kurzen gelben Stirnseiten gar nicht. Das weil vor allem in der Heidenheimer Strasse augenscheinlich ganze Breitseiten der einzelnen Wohnblöcken in die Richtung der A8 zeigen und auch in der Esslinger Straße diese gelben kürzeren Stirnseiten als ganze einheitliche Häuserfronten gar nicht existieren bzw. durch die gewählte aufgelockerte Blockanordnungen mehrheitlich die Breitseiten je Block damit sogleich mit mehreren Fensterreihen oder sogar ganze Penthouse Geschosse in Richtung der A8 zeigen. Die gezeigte Zchg „Mit der Topographie planen“ ist irreführend und falsch und muss samt den Erklärungen für eine fundierte Aussage zum Thema Lärmminderungen komplett zurückgezogen werden.
2.) Zum Zweiten ist die Annahme irreführend und falsch, dass die A8 als singuläre Schallquelle ein punktförmiger Ausgangspunkt sei. Es soll in unserem Falle dieser Präsentation die vom Architekten gewählten Punktposition der bekannten Zahnlücke in der Schallschutzwand bei der Fahrrad-Unterführung der A8. Das stimmt so nicht, und damit ist die vom Architekten angenommene Berechtigung für eine Grundausrichtung im Gesamtkonzept in Richtung der Unterführung mit „Drehen“ und „Abschirmung“ in Gänze hinfällig. Tatsächlich ist die A8 als Schallquelle eine eher großflächige Störgröße und Gefahrenquelle für Störungen und Lärmbelästigungen. Es ist doch bekannt, dass entlang der kompletten Trassenführung der A8 (nicht zuletzt wegen zu niedriger Schallwände) der vordergründig hörbare Lärm erzeugt wird und damit aber auch darüber hinaus der Infraschall (als weiteres medizinisch anerkanntes, schädigendes Grundgeräusch). Dabei sind der Trichter der Bergauffahrt vom Autobahndreieck rauf und dann auch diese erwähnte Zahnlücke augenscheinlich nur zusätzliche, aber nicht relevante Additive. Sondern es liegt offenbar - in den vorliegenden Lärmkarten der Stadt Karlsruhe zu erkennen - eine Art ausgestrecktes großes Band in ROT entlang der gesamten A8 vor, als dass dort Punkteffekte explizit ausgewiesen sind. Ein singulärer Punkt der A8 als Grund für ein „Drehen“ heranzuziehen ist somit hinfällig und es ist leider eher irreführend als dass dies wirklich etwas bewirken würde.
https://geoportal.karlsruhe.de/buergergis/index.html?webmap=fda18bcd8bb042f29622aca786c9dc94
3.) Wirken aber die glatten Häuserfronten der aufgezeigten leicht gedrehten Wohnblöcken und den Hofstrukturen physikalisch in der glatten Form von dahin geworfenen Würfelzucker nicht vielmehr als mögliche verstärkende Leitbleche/-Kanäle als es dem Lärm mittels Durchmi-schung in den geplanten ‚7 Höfen’ selbst entgegen wirkt? Leicht „gedrehte“ Mehrfamilienhäu-ser (MFH) mit überdimensionierter Blockbebauung auf bald gleicher Höhe zur BAB A8 hin mit neuen Anwohnern als Lärmschutz sind frappierend und bieten wohl vielmehr gute Aussichten auf den Verkehr der Autobahn A8 statt Einsichten.