Information und Austausch
Thema | Verwaltung |
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Zeitraum | Fortlaufend |
Zielgruppe | alle Einwohnerinnen und Einwohner |
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Wieso werden falsch parkende und gefährdende PKW nicht konsequent von der Polizei abgeschleppt?
und
Wieso kann ich mich nicht darauf verlassen, dass das Ordnungsamt meiner telefonischen Meldung wegen gefährlichen PKW auf Rad- und Gehwegen nachgeht?
Dr. Frank Mentrup
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
die Frage, warum falsch parkende und gefährdende Personenkraftwagen nicht konsequent vom Polizeivollzugsdienst abgeschleppt werden, kann nur das Polizeipräsidium Karlsruhe selbst beantworten. Eine Aussage zum Vorgehen des Polizeivollzugsdienstes kann von Seiten der Stadtverwaltung nicht getroffen werden, da das Polizeipräsidium Karlsruhe hier in eigener Zuständigkeit handelt. Die Verkehrsüberwachung des Ordnungs- und Bürgeramtes ist grundsätzlich während der regelmäßigen Außendienstzeiten für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Allerdings können das Polizeipräsidium Karlsruhe und die dazu gehörenden Polizeireviere die Ahndung von Verkehrsverstößen jederzeit in Parallelzuständigkeit zur Verkehrsüberwachung durchführen.
Die Verkehrsüberwachungskräfte des Ordnungs- und Bürgeramtes gehen allen vorgebrachten Beschwerden im Rahmen der personellen Möglichkeiten nach. Sie prüfen, ob ein Verkehrsverstoß vorliegt und ahnden diesen gegebenenfalls auch. Leider gehen solche Hinweise nicht immer unmittelbar bei der Verkehrsüberwachung ein, sodass es zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Bei Vorliegen eines konkreten Verstoßes sollten entsprechende Hinweise während der üblichen Bürozeiten deshalb unmittelbar an den Innendienst der Verkehrsüberwachung gemeldet werden. Telefonisch ist dieser unter den Telefonnummern 0721/133-3901, -3904 und -3910 zu erreichen. Außerhalb dieser Zeiten sind Meldungen auch per E-Mail (verkehrsueberwachung@oa.karlsruhe.de) oder über KA-Feedback möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Mentrup
06.03.20, 10:49, 1 Zustimmungen , 0 Kommentare