informelle Beteiligung offen

Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?

Sie fragen - der OB antwortet

Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.

Weiterhin können Sie Fragen anderer Bürgerinnen und Bürger kommentieren und bewerten, solange diese noch nicht beantwortet sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dazu vorher als Nutzerin oder Nutzer registrieren müssen. Fragen und Kommentare werden zuerst vom Moderationsteam gesichtet und dann freigegeben.
 


Laden Sie den OB zu sich ein

Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?

Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
Phase 1offen

Sie fragen - der OB antwortet

Treten Sie durch einen Klick auf Neuen Beitrag verfassen in Austausch mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und stellen Sie ihm Ihre Frage.

Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Guten Tag Herr Oberbürgermeister,

viele Gewerbetreibende beklagen gegenwertig auch medial hohe Betriebskosten sowie gesunkenes Konsumverhalten. Trotzdem lassen einige von ihnen auch zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr ihre Beleuchtung an, obwohl dies durch die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) seit dem 1. September 2022 bis 28. Februar 2023 verboten ist.

Heute Morgen las ich in der BNN von den geplanten Energiesparmaßnahmen der Stadt Karlsruhe. In diesem Zusammenhang wundert es mich, dass auch die KVV/AVG gegen die EnSikuMaV verstoßt, indem über de komplette Nacht Werbeanlagen an vielen Straßenbahn- und Bushaltestellen beleuchtet sind, die nicht der Verkehrssicherheit dienen. Mich würde es daher freuen, wenn Sie als Vorsitzender des KVV-Aufsichtsrates dafür sorgen, dass sich trotz möglicher Werbeverträge an Verordnungen des Bundes gehalten und damit Energie eingespart wird.

Freundliche Grüße
Silke Brenner


Dr. Frank Mentrup

Sehr geehrte Frau Brenner,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) und die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) nicht gegen die von Ihnen angesprochene Energiesicherungsverordnung für kurzfristige Energiesparmaßnahmen (EnSikuMaÄV) verstoßen, wenn sie über Nacht die Beleuchtung der Werbevitrinen aktivieren. Die Beleuchtung erfolgt nicht auf Basis von abgeschlossenen Werbeverträgen sondern im Rahmen von Sicherheitsaspekten. Die EnSikuMaÄV besagt, dass jegliche Beleuchtung an Häusern und im öffentlichen Raum von 22 Uhr bis 6 Uhr abgeschaltet sein muss – ausgenommen davon sind aus Sicherheitsgründen Haltestellen im kommunalen Nahverkehr sowie Haltepunkte im Schienenverkehr.

Punkt 2 Absatz 2 der Verordnung regelt konkret:

[…] Die Nutzungseinschränkung gilt weiterhin wie in der Verordnung bereits festgelegt nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann. Ausgenommen sind daher regelmäßig beleuchtete Werbeträger an Fahrgastunterständen (oder Wartehallen), Haltepunkten und Bahnunterführungen, die aus Gründen der Betriebssicherheit und öffentlichen Ordnung wie Straßenbeleuchtung zu behandeln sind. […]

Insofern handeln die beiden Verkehrsgesellschaften gesetzeskonform und im Sinne einer für die Bürger*innen erhöhten Sicherheit im öffentlichen Raum, die trotz der erforderlichen Einsparanstrengungen weiterhin gewährleistet bleiben muss.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Mentrup

28.10.22, 09:41 , 0 Kommentare , Zustimmungen