Radverkehrskonzept
Verbesserungen für den Radverkehr
Thema | Verkehr und Mobilität |
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Zeitraum | 05.03.2020 bis 19.10.2021 |
Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner |
Stadtteil | stadtweit |
Radverkehr in Karlsruhe - Erfolge und Ideen für die Zukunft
Insofern besteht trotz der Erfolge in der kommunalen Radverkehrspolitik weiterhin Verbesserungspotential - und Ihre Meinung ist uns wichtig! Daher haben wir alle Karlsruher Bürgerinnen und Bürgern herzlich dazu eingeladen, sich aktiv zu beteiligen und Vorschläge für ein verbessertes Radverkehrskonzept einzubringen. Hierbei bestand ab dem 5. März 2020, direkt im Anschluss an das Stadtbauforum "Neue Wege für Fuß und Rad", bis zum 15. März 2020 die Möglichkeit, Ideen für ein fahrradfreundliches Karlsruhe der Zukunft über unser Bürgerbeteiligungsportal darzulegen und mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über mögliche Verbesserungen zu diskutieren.
Über unser Beteiligungsportal können Sie weiterhin die Ergebnisse des Stadtbauforums einsehen sowie die Online-Diskussion zum Radverkehrskonzept nachverfolgen. Zudem sind die Ergebnisse der Auswertung der zahlreich eingegangenen Beiträge der Bürgerinnen und Bürger unter "Teilnehmen" nachzulesen.
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Ideensammlung für das neue Radverkehrskonzept
Wie könnte Ihrer Ansicht nach die Radverkehrssituation in Karlsruhe verbessert werden?
Kurz gefasst: Aufwertung Fahrradstraßen durch Überholverbot
Was: Aufwertung Fahrradstraßen durch Hinweisschilder, die etwa erläutern, dass Überholen nur in Ausnahmefällen erlaubt ist
Warum: Beispiel Sophienstraße, ab Ecke Yorckstraße, Fahrtrichtung Stadt (gilt im Grund genommen für die komplette Straße, Fahrtrichtung egal): Das Überholen eines Fahrrades in der Sophienstraße ist nicht grundsätzlich verboten, da die Fahrradstraßeneigenschaft ein Überholen nicht verbietet. Allerdings muss der Überholende 1,5 Meter Abstand einhalten. Kombiniert man dies mit der Tatsache, dass der Fahrradfahrer selbst 1,5 Meter Abstand zu parkenden Autos einhalten muss um hier nicht in eine Haftungsfalle zu laufen (Stichwort: aufschnellende Autotür), kommt man zu dem (leichten) Schluss, dass ein Überholen schlichtweg rechtswidrig ist. Es wird trotzdem munter überholt.
Vorschlag: Entweder man streitet auf Bundesebene endlich vehement für die Einführung eines Radfahrerüberholverbot- Schildes (gibt es schließlich für Autos auch); oder man stellt wenigstens belehrende Schilder auf, die auf die 1,5 Meter hinweisen und dass man Fahrradfahrer eben nur in Ausnahmefällen überholen darf.
Max-Karlsruhe
Finde ich auch wichtig. Häufig wird man mit wenig Abstand überholt oder wenn man es unmöglich macht, da man weiter in der Mitte fährt beschimpft.
10.03.20, 11:40 , 0 Kommentare , 2 Zustimmungen