Verbesserungen für den Radverkehr
Thema | Verkehr und Mobilität |
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Zeitraum | 05.03.20 bis 19.10.21 |
Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner |
Kurz gefasst: Hinweis auf Sicherheitsabstand
Was: Die höchstrichterlich längst bestätigten 1,5 Meter Sicherheitsabstand stehen demnächst auch in der StVO. Es mag schön sein, hier im Recht zu sein, nutzt als Inschrift auf dem Grabstein aber im Zweifel nicht weiter.
Vorschlag: Es scheint rechtliche Möglichkeiten zu geben, allerlei nett gemeinte Hinweisschilder anzubringen, zum Beispiel wenn es um die freiwillige Rücksichtnahme auf spielende Kinder geht. Warum dann nicht auf die 1,5 Meter hinweisen, freundlich, aber verbindlich im Ton. Gerade in der neuralgischen Sophien-Straße wäre das doch ein Segen. Die rechtlichen Möglichkeiten zur Verkehrserziehung sollten hier zum Wohle aller (ein Autofahrer möchte auch keinen Fahrradfahrer auf dem Gewissen haben) ausgeschöpft werden.
AuemerBuerger
Das gilt ebenso für die Erklärung von Fahrradstraßen. Das Konzept scheint dem Großteil der Autofahrer unbekannt (oder egal) zu sein.
10.03.20, 19:20, 2 Zustimmungen , 0 Kommentare