Radverkehrskonzept
Verbesserungen für den Radverkehr
Thema | Verkehr und Mobilität |
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Zeitraum | 05.03.2020 bis 19.10.2021 |
Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner |
Stadtteil | stadtweit |
Radverkehr in Karlsruhe - Erfolge und Ideen für die Zukunft
Insofern besteht trotz der Erfolge in der kommunalen Radverkehrspolitik weiterhin Verbesserungspotential - und Ihre Meinung ist uns wichtig! Daher haben wir alle Karlsruher Bürgerinnen und Bürgern herzlich dazu eingeladen, sich aktiv zu beteiligen und Vorschläge für ein verbessertes Radverkehrskonzept einzubringen. Hierbei bestand ab dem 5. März 2020, direkt im Anschluss an das Stadtbauforum "Neue Wege für Fuß und Rad", bis zum 15. März 2020 die Möglichkeit, Ideen für ein fahrradfreundliches Karlsruhe der Zukunft über unser Bürgerbeteiligungsportal darzulegen und mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über mögliche Verbesserungen zu diskutieren.
Über unser Beteiligungsportal können Sie weiterhin die Ergebnisse des Stadtbauforums einsehen sowie die Online-Diskussion zum Radverkehrskonzept nachverfolgen. Zudem sind die Ergebnisse der Auswertung der zahlreich eingegangenen Beiträge der Bürgerinnen und Bürger unter "Teilnehmen" nachzulesen.
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Ideensammlung für das neue Radverkehrskonzept
Wie könnte Ihrer Ansicht nach die Radverkehrssituation in Karlsruhe verbessert werden?
Kurz gefasst: Stadt und Land sollten sich an das geschriebene Gesetz halten! (wäre mal was ...)
Denn es könnte so einfach sein: die Stadt verbietet mit Nachdruck allen Mitarbeitern, auf Radwegen und/oder Bürgersteigen zu halten, zu parken etc. – und vereinbart dasselbe Verbot mit der zuständigen Polizeipräsidentin für ausnahmslos alle Polizeifahrzeuge (und verunfallte Fahrzeuge, die auf deren Anweisung in der Regel ebenfalls auf Rad-/Fußgängerwegen abgestellt werden - was von Gesetzes wegen im Übrigen einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt, jedoch das Bewusstsein hierfür bei der Polizei nicht vorhanden ist - Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch. 2. Auflage. Band 5: §§ 263–358 StGB.) Mit anderen Worten: Stadt und Land sollten sich an das geschriebene Gesetz halten!
garak2406
Und wenn sich dann noch bei der Einrichtung von Radwegen/Fahrradstraßen an die Mindestanforderungen bzw. Empfehlungen gehalten wird, wäre in der Tat sehr viel gewonnen.
11.03.20, 09:32 , 0 Kommentare , 3 Zustimmungen